Kaskoversicherung: Keine 130 % Abrechnung
Eine Regelung in den AKB eines Kaskoversicherers, wonach eine die für die Reparatur erforderlichen Kosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes ohne Abzug des Restwertes nur gezahlt werden, wenn das Fahrzeug vollständig und fachgerecht repariert wird und welche zugleich die Möglichkeit einer Abrechnung mit den mittleren ortsüblichen Stundenverrechnungssätzen eröffnet, wenn der Reparatur noch was per Rechnung fehlt, ist für den durchschnittlichen Versicherungsnehmer erkennbar dahingehend zu verstehen, dass eine Bereicherung des Versicherungsnehmers verhindert werden soll. Eine Solche Bereicherung drohte aber in dem Fall, dass der Versicherungsnehmer Reparaturmaßnahmen, wie etwa den Einbau von Neuteilen, erstattet verlangen könnte, obwohl er dieser Weise überwiesenermaßen nicht durchgeführt hat.
OLG Celle, Beschl. v. 30.1.2026 – 11 U 45/25
Unfallschadenregulierung: Abrechnung auf Neuwagenbasis
Eine Abrechnung auf Neuwagenbasis ist nicht mehr möglich, wenn das unfallbeschädigte Fahrzeug bei seiner Erstzulassung bereits eine Standzeit von mehr als zwölf Monaten hatte. Einem solchen Fahrzeug fehlt objektiv der für eine Abrechnung auf Neuwagenbasis erforderliche „Schmelz der Neuwertigkeit“, selbst wenn es im Unfallzeitpunkt weniger als einen Monat zugelassen war und eine Laufleistung von weniger als 1.000 km hatte.
OLG Saarbrücken, Urt. v. 12.6.2026 – 3 U 43/25
Risikozuschläge: Erstattungsfähigkeit nach Eintritt eines Personenschadens
Risikozuschläge für eine Berufs-/Dienstunfähigkeitsversicherung können auch dann erstattungsfähig sein, wenn der Geschädigte die Versicherung zur Zeit des Unfalls noch nicht abgeschlossen hatte, er aber nachvollziehbar darlegen kann, sich bereits für eine bestimmte Versicherung entschieden zu haben und es nur wegen des Unfalls nicht zu dem Abschluss der Versicherung gekommen ist.
OLG Schleswig, Urt. v. 20.1.2026 – 7 U 57/25
Beim Verbrauchsgüterkauf nach §§ 474 ff. BGB ist die Vorschrift des § 442 BGB nicht anwendbar
Eine abweichende Vereinbarung von den objektiven Anforderungen an die Beschaffenheit ist ausdrücklich und gesondert zu vereinbaren. Dafür ist erforderlich setzt voraus, dass die Vereinbarung vom übrigen Vertragsinhalt deutlich abgesetzt ist und dass der Verbraucher ihr gesondert zustimmt, d.h. bei schriftlichen Verträgen durch eine separate Unterschrift. Die Anforderungen sind dann nicht erfüllt, wenn die Beschreibung von Mangelsymptomen, die sich bei einer Probefahrt nicht gezeigt haben, ohne besondere Hervorhebung in einem Fließtext gemeinsam mit weiteren Vereinbarungen enthalten sind und der Vertrag lediglich am Ende eine Unterschrift des Verbrauchers aufweist.
OLG Schleswig, Beschl. v. 31.3.2026 – 7 U 104/25
Rechtsschutzversicherung. Schadenminderungsobliegenheit
Ein Rechtsschutzversicherer, der in seinen Bedingungen die Übernahme der Kosten eines öffentlich bestellten technischen Sachverständigen in einem Bußgeldverfahren versprochen hat, kann die Kostentragung nicht im Nachhinein unter Berufung auf die Schadenminderungsobliegenheit und einen von ihr benannten, vom Versicherungsnehmer nicht gewählten Sachverständigen auf einen Pauschalbetrag begrenzen.
AG Bergheim, Urt. v. 26.11.2025 – 22 C 24/25
Wiedereinsetzung: Anfechtung der Ablehnungsentscheidung
Hat das Berufungsgericht einen Wiedereinsetzungsantrag durch gesonderten Beschluss zurückgewiesen, muss diese Entscheidung mit dem statthaften Rechtsmittel angefochten werden, um sie nicht in Rechtskraft erwachsen und für die Entscheidung über die Verwerfung des Rechtsmittels bindend werden zu lassen.
BGH, Beschl. v. 12.5.2026 – VI ZB 13/25
(Verbotenes) Alleinrennen: Notwendige Feststellungen
Die Verwendung des Gesetzesterminus „mit nicht angepasster Geschwindigkeit“ ist in den Urteilsfeststellungen verfehlt. Vielmehr ist die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit darzustellen. Der objektive Tatbestand des § 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB erfordert, dass gerade das Fahren mit nicht angepasster Geschwindigkeit einen besonders schweren und abstrakt gefährlichen Geschwindigkeitsverstoß begründet. Stets erfüllt ist diese Voraussetzung, wenn der Täter die zulässige Höchstgeschwindigkeit massiv überschreitet. Die grobe Verkehrswidrigkeit eines Geschwindigkeitsverstoßes kann sich auch aus begleitenden Verkehrsverstößen ergeben, die in einem inneren Zusammenhang mit dem Geschwindigkeitsverstoß stehen und dem Tatgeschehen das Gepräge eines Kraftfahrzeugrennens geben. Allein der Umstand einer sog. Polizeiflucht begründet weder objektiv noch subjektiv den Tatbestand des § 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB. Denn ein flüchtender Kraftfahrer kann auch andere Strategien als eine massiv überhöhte Geschwindigkeit wählen, um sich dem Zugriff zu entziehen.
KG, Beschl. v. 8.5.2026 – 3 ORs 31/25
Trunkenheitsfahrt: Darstellung der Atemalkoholmessung im Bußgeldurteil
Bei einem standardisierten Verfahren zur Messung von Atemalkohol (hier: Dräger Alcotest 9510 DE) müssen die Urteilsgründe lediglich das Messverfahren und den vom Gerät errechneten Mittelwert angeben, nicht jedoch alle Einzelwerte. Die Verurteilung erfolgt auf der Grundlage des Mittelwerts.
KG, Beschl. v. 30.3.2026 – 3 ORbs 45/26
Fahrverbot: Absehen bei einem Zahnarzt
Auch bei einem freiberuflichen Zahnarzt, der nebenbei unter Nutzung seines Pkw Hausbesuche wahrnimmt, stellt die Verhängung eines Fahrverbots keine außergewöhnliche Härte dar, weil dadurch weder der Kernbereich seiner Berufsausübung tangiert noch seine wirtschaftliche Existenz bedroht ist.
KG, Beschl. v. 14.1.2026 – 3 ORbs 230/25
Verjährungsunterbrechung: Zurückverweisung an die Verwaltungsbehörde
Die Zurückverweisung der Sache an die Verwaltungsbehörde unterbricht i.d.R. die Verjährung. Für die Verjährungsunterbrechungswirkung kommt es dabei nur darauf an, dass die formellen Voraussetzungen für eine Zurückverweisung nach § 69 Abs. 5 OWiG eingehalten werden. Maßgeblich ist die Sicht des Anordnenden, ohne dass ausschlaggebend ist, ob die Handlung zur Förderung des Verfahrens objektiv geeignet, notwendig oder zweckmäßig war.
BayObLG, Beschl. v. 15.6.2026 – 201 ObOWi 423/26
Bußgeldbescheid: Tatortbezeichnung
Eine Ortsbezeichnung, die auf einen bestimmten Kilometer einer Bundesautobahn verweist, erfüllt die Anforderungen der Umgrenzungsfunktion im Bußgeldbescheid.
KG, Beschl. v. 14.1.2026 – 3 ORbs 230/25
Öffentliche Zustellung: Voraussetzungen
Die Verwaltungsbehörde hat ihr zumutbare, sich aus der Verfahrensakte ergebende und sich regelrecht aufdrängende Ermittlungen zu dem Aufenthaltsort des Betroffenen durchzuführen, bevor sie den Weg der öffentlichen Zustellung einschlägt. Eine kurze Verjährungsfrist und/oder die in wenigen Tagen eintretende Verfolgungsverjährung hat bei der Prüfung der Wirksamkeit der öffentlichen Zustellung außer Betracht zu bleiben, da der Eintritt der Verfolgungsverjährung nach § 33 Abs. 1 Nr. 5 OWiG durch eine vorläufige Einstellung des Verfahrens und anschließender Aufenthaltsermittlung verhindert werden kann.
KG, Beschl. v. 15.4.2026 – 3 ORbs 46/26
Pflichtverteidiger: Konkludente Beiordnung
Die Kammer hält daran fest, dass eine rückwirkende Bestellung zum Pflichtverteidiger nach Verfahrensabschluss grundsätzlich nicht in Betracht kommt. Eine konkludente Beiordnung eines Verteidigers als Pflichtverteidiger kann im Einzelfall ausnahmsweise gegeben sein, wenn ein Gericht einen Verteidiger in Kenntnis seines Antrages auf Beiordnung als Pflichtverteidiger aktiv am weiteren Verfahren mitwirken lässt.
LG Verden, Beschl. v. 9.6.2026 – 2 Qs 36/26
Entziehung der Fahrerlaubnis: Diagnose der Alkoholabhängigkeit
Bei summarischer Prüfung ist anzunehmen, dass Diagnosen zu Suchterkrankungen gemäß ICD 10, die von Ärzten einer auf solche Erkrankungen spezialisierten Fachklinik gestellt werden, hinreichend gesichert sind sowie auf den dafür anerkannten wissenschaftlichen Kriterien und einer tragfähigen Tatsachengrundlage beruhen, insbesondere dann, wenn der Betroffene sich während eines ausreichend langen Zeitraums in einer solchen Klinik befand.
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 28.5.2026 – 16 B 30/26
Anhörungsrüge: Anwaltszwang
Im Fall der ablehnenden Entscheidung über einen Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines postulationsfähigen Rechtsanwalts kann für eine Anhörungsrüge die Vertretung durch einen Rechtsanwalt nicht verlangt werden.
BGH, Beschl. v. 17.6.2025 – X ZB 1/25











