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VRR-Kompakt 2021-02

Kaskoversicherung: Pflicht zur Inanspruchnahme

Der Geschädigte eines Verkehrsunfalls ist grundsätzlich nicht verpflichtet, den eigenen Kaskoversicherer auf Behebung des Unfallschadens in Anspruch zu nehmen, um die Zeit des Nutzungsausfalls und damit die Höhe der diesbezüglichen Ersatzverpflichtung des Schädigers und dessen Haftpflichtversicherers möglichst gering zu halten.

BGH, Urt. v. 17.11.2020 – VI ZR 569/19

Haftungsverteilung im Innenverhältnis: Tätigkeit bei dem Betrieb des Kfz

Der Haftungsausschluss des § 8 Nr. 2 StVG gilt nicht in Bezug auf einen Beifahrer, der lediglich befördert wird und aussteigt; insoweit ist er nicht bei dem Betrieb des Kraftfahrzeugs tätig (entgegen OLG München, Urt. v. 24.6.1966 – 10 U 866/66).

OLG Celle, Urt. v. 16.12.2020 – 14 U 77/19

Rücksichtnahmegebot: Verkehrszeichen im Parkhaus

Der Regelungsgehalt eines von dem Betreiber eines Parkhauses verwendeten Verkehrszeichen – hier: Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren) –, ist jedenfalls im Rahmen des gegenseitigen Rücksichtnahmegebots nach § 1 Abs. 2 StVO zu beachten und konkretisiert die zu beachtenden Sorgfaltsanforderungen.

LG Saarbrücken, Urt. v. 23.12.2020 – 13 S 122/20

Wirtschaftlicher Totalschaden: Erwerb eines Neufahrzeugs

Erwirbt der Geschädigte bei einem wirtschaftlichen Totalschaden in Abkehr vom Wirtschaftlichkeitsgebot ein Neufahrzeug, kann er den Schaden gleichwohl konkret – beschränkt auf den Brutto-Wiederbeschaffungsaufwand nach Gutachten – abrechnen. Nutzungsausfall steht ihm dabei nur für die objektiv erforderliche Zeit der wirtschaftlich gebotenen Ersatzbeschaffung eines gleichwertigen Gebrauchtwagens zu.

LG Saarbrücken, Urt. v. 23.12.2020 – 13 S 82/20

beA: Zumutbarkeit der Benutzung

Zur Zumutbarkeit der Benutzung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs zur Übermittlung der Berufungsbegründung an das Berufungsgericht, wenn am Abend des Ablaufs der Berufungsbegründungsfrist eine Übermittlung per Telefax aus von der Prozessbevollmächtigten des Berufungsklägers nicht zu vertretenden Gründen scheitert (Defekt des gerichtlichen Empfangsgerätes) und diese mit der aktiven Nutzung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs nicht vertraut ist.

BGH, Beschl. v. 17.12.2020 – III ZB 31/20

Ablehnung eines Richters: Besorgnis der Befangenheit

Der Antrag auf Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit ist begründet, wenn der abgelehnte Richter allein den streitigen Sachvortrag der Beklagten, der streitgegenständliche Verkehrsunfall sei absichtlich herbeigeführt, zum Anlass nimmt, über das gerichtsinterne Verfahrensregister nach vergleichbaren Verfahren zu suchen, an denen der Kläger ebenfalls beteiligt ist, und anschließend die Akten der auf diese Weise gefundenen Rechtsstreitigkeiten beizieht.

OLG Düsseldorf, Beschl. v. 11.11.2020 – 11 W 35/20

Pflichtverteidiger: Kraftfahrzeugrennen

Eine besondere Schwierigkeit der Rechtslage kann im Hinblick auf den Tatvorwurf des verbotenen Kraftfahrzeugrennens gemäß § 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB vorliegen, da bei der Anwendung dieser Norm sich ggf. verschiedene Rechtsfragen stellen, die bislang nicht (eindeutig) höchstrichterlich geklärt wurden.

LG Aachen, Beschl. v. 11.1.2021 – 62 Qs 83/20

Unerlaubtes Entfernen: Bedeutender Schaden

Ein bei einem Verkehrsunfall verursachter Nettoschaden für Reparaturkosten in Höhe von 1.500 EUR stellt keinen bedeutenden Schaden im Sinne des § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB dar. Bei der Schadensbewertung sind die fortschreitende Entwicklung der Verbraucherpreise für Wartung und Reparatur sowie die allgemeine Einkommensentwicklung zu berücksichtigen. Die Wertgrenze des § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB ist daher bei zumindest 1.800 EUR anzusetzen.

AG Duisburg, Beschl. v. 27.10.2020 – 204 Gs 146/20

Elektronisches Gerät: Powerbank

Eine sogenannte „Powerbank“ ist grds. kein elektronisches Gerät im Sinne des § 23 Abs. 1a StVO. Etwas anderes gilt für eine mit einem Touchscreenbildschirm versehene Powerbank.

OLG Koblenz, Beschl. v. 21.12.2020 – 2 OWi 6 SsRs 374/20

Urteilsanforderungen: Allgemeinkundige Tatsachen

Allgemeinkundige Tatsachen stehen der Kenntnisnahme durch das Rechtsbeschwerdegericht offen, ohne dass es ihrer Darlegung im tatrichterlichen Urteil bedarf. Die im Internet bei Google Maps oder Google Earth abrufbaren Luftbildaufnahmen können als Quelle für allgemeinkundige Erkenntnisse zu örtlichen Gegebenheiten herangezogen werden

OLG Düsseldorf, Beschl. v. 5.1.2021 – IV-2 RBs 191/20

Ausbleiben in der Hauptverhandlung: Quarantänepflicht

Ist beim Angeklagten aufgrund von Symptomen ein „Coronaabstrich“ entnommen worden, besteht bis zur Mitteilung des Testergebnisses für den Angeklagten eine Quarantänepflicht, die sein Ausbleiben im Hauptverhandlungstermin entschuldigt.

LG München I, Beschl. v. 4.1.2021 – 15 Qs 46/20

Elektronisch geführte Akte: Aktenversendungspauschale

Auch die Übersendung eines Ausdrucks einer elektronisch geführten Akte kann in Rheinland-Pfalz eine Aktenversendungspauschale in Höhe von 12,00 EUR begründen.

AG Worms, Beschl. v. 13.11.2020 – 6 OWi 832/20

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