Akteneinsicht des geschädigten Zeugen: Anhörung und Gefährdung des Untersuchungszwecks
Die Form einer Anhörung steht, sofern nicht ausdrücklich bestimmt, im Ermessen des Gerichts. Eine ausdrückliche Aufforderung zur Äußerung ist insbesondere bei verteidigten Angeklagten grundsätzlich nicht erforderlich; notwendig, aber ausreichend ist lediglich, dass die Beteiligten erkennbar Gelegenheit zur Äußerung haben. Ein berechtigtes Interesse an der Akteneinsicht des Geschädigten ist ohne Weiteres gegeben, wenn der Verletzte wegen Vorwurfs des Verfahrens auch noch im bereits laufenden Hauptverfahren nebenklagebefugt ist und darüber hinaus die beantragte Akteneinsicht der Vorbereitung einer Adhäsionsklage dient. Eine Gefährdung des Untersuchungszwecks durch Akteneinsicht an einen Zeugen ist nicht mehr zu besorgen, wenn der Zeuge bereits in der Hauptverhandlung vernommen worden ist. Das gilt auch im Fall einer ggf. erforderlichen weiteren Vernehmung des Zeugen, da wegen einer zwischenzeitlich durch den Verletztenvertreter erlangten Aktenkenntnis eine besonders kritische Beweiswürdigung seiner Aussage durch das Gericht erforderlich ist.
OLG Oldenburg, Beschl. v. 22.6.2026 – 1 Ws 286+298+299/26
Strafbefehl: Berichtigung/Ergänzung
Fehlen in einem rechtskräftigen Strafbefehl sowohl die rechtliche Bezeichnung der Tat als auch die angewendeten Vorschriften, so kann dieser Fehler nicht im Wege einer Berichtigung oder Ergänzung geheilt werden.
LG Nürnberg-Fürth, Beschl. v. 24.7.2026 – 12 Qs 43/26
Hinreichender Tatverdacht: Cyber Tipline Report als Beweismittel
Nennt ein Cyber Tipline Report als Ausgangspunkt den durch das jeweils meldende Unternehmen bekannt gegebenen Nutzernamen, eine Handynummer, eine E-Mail-Adresse oder eine IP-Adresse, reicht das zur Bejahung eines Anfangsverdachts nicht aus, wenn der Bericht kein sicheres Wissen darüber liefert, welches Endgerät hierfür in Nutzung war und welcher – von ggf. mehreren potenziellen – Nutzern hinter dem jeweiligen Account als reale Person tatsächlich steht. Eine Verwendung von Daten aus dem Besitz der Nichtregierungsorganisation NCMEC als Beweismittel ist ausgeschlossen, wenn die Kooperation der meldenden Unternehmen, wie z.B. Snapchat und Instagram, und der NCMEC nicht geklärt ist, insbesondere also nicht, wie die Daten gesammelt, ausgewertet und den jeweiligen Nutzerprofilen zugeordnet worden sind.
LG Regensburg, Beschl. v. 27.7.2026 – I Qs 23/26 jug
Absprache: Zeitpunkt der Belehrung
Eine Verständigung ist regelmäßig nur dann mit dem Grundsatz des fairen Verfahrens zu vereinbaren, wenn der Angeklagte vor ihrem Zustandekommen nach § 257c Abs. 5 StPO über deren nur eingeschränkte Bindungswirkung für das Gericht belehrt worden ist.
BGH, Beschl. v. 20.5.2026 – 2 StR 375/26
Rechtlicher Hinweis. Qualifikationstatbestand
Ein Hinweis auf die mögliche Verurteilung nach der weniger strengen Norm ist entbehrlich, wenn deren Anwendbarkeit nur darauf beruht, dass ein den schwereren Qualifikationstatbestand begründender Umstand entfallen ist, und hierdurch die Verteidigung des Angeklagten nicht berührt wird.
BGH, Urt. v. 17.6.2026 – 2 StR 519/26
Terminierungsentscheidung: Statthaftigkeit einer Beschwerde
Eine Beschwerde gegen eine Terminierungsentscheidung ist nach § 305 S. 1 StPO unstatthaft (Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung).
OLG Saarbrücken, Beschl. v. 1.7.2026 – 1 Ws 72/26
Inaugenscheinnahme eines Lichtbildes: Urteilgründe
Soweit das Gericht seine Überzeugungsbildung auf die Inaugenscheinnahme eines Beweismittels gründet, hat es in den Urteilsgründen entweder durch Bezugnahme nach § 267 Abs. 1 S. 3 StPO oder durch ausführliche Beschreibung nachvollziehbar darzustellen, auf welche Einzelheiten und daran anknüpfende Erwägungen sich die Beweiswürdigung stützt (Anschluss an KG Berlin, Beschl. v. 18.12.2008 – 1 Ss 453/08 (292/08)).
OLG Hamm, Urt. v. 29.6.2026 – 5 ORs 13/26
Erklärungen des Verteidigers: Zeitpunkt
Das Erklärungsrecht nach § 257 Abs. 2 StPO ist dahin zu verstehen, dass Erklärungen nur zu der jeweils unmittelbar vorausgegangenen Beweiserhebung abgegeben werden dürfen.
LG Aurich, Beschl. v. 3.7.2026 – 13 KLs 520 Js 35688/25 (3/26)
Revision der Staatsanwaltschaft: Inhalt der Einlegungsschrift
Im Interesse der Rechtsklarheit muss sich schon aus der Einlegungsschrift der Staatsanwaltschaft eindeutig ergeben, auf welche Verfahrensbeteiligten und – ggf. – welche Entscheidungsteile sich das Rechtsmittel bezieht. Hierfür genügt es jedenfalls nicht, lediglich das Urteil als solches anzufechten.
BGH, Beschl. v. 8.6.2026 – 1 StR 497/24
Entpflichtung des Pflichtverteidigers: Untätigkeit des Pflichtverteidigers
Nach der – auch im Revisionsverfahren anwendbaren – Regelung des § 143a Abs. 2 S. 1 Nr. 3 Var. 2 StPO ist die Bestellung eines Pflichtverteidigers aufzuheben und ein neuer Pflichtverteidiger zu bestellen, wenn aus einem sonstigen Grund keine angemessene Verteidigung des Beschuldigten gewährleistet ist. Für Behörden und Gerichte besteht eine Verpflichtung zum Eingreifen aber nur, wenn das Versagen eines Pflichtverteidigers offenkundig ist oder wenn sie davon unterrichtet werden. Das ist der Fall, wenn der dem Angeklagten beigeordnete Rechtsanwalt nach Zustellung der schriftlichen Urteilsgründe untätig geblieben ist und die Revision des Angeklagten nicht, wie es seine Pflicht gewesen wäre form- und fristgerecht begründet hat.
BGH, Beschl. v. 10.6.2026 – 5 StR 155/26
Beugehaft gegen Zeugen: wiederholte Anordnung
Das Wiederholungsverbot des § 70 Abs. 4 StPO hindert nicht schon eine erneute Anordnung von Beugehaft, wenn ein Zeuge in demselben Verfahren wiederholt oder einem anderen Verfahren gleichfalls die Aussage in Bezug auf dieselbe Tat im prozessualen Sinne unberechtigt verweigert; vielmehr darf in solchen Fällen lediglich die Vollstreckung mehrerer Beugehaftanordnungen insgesamt die Dauer von sechs Monaten nicht überschreiten.
BGH, Beschl. v. 4.8.2026 – StB 47/26
Sicherungshaftbefehl: Haftbeschwerde; Verhältnismäßigkeit
Eine Unzulässigkeit der Haftbeschwerde ergibt sich nicht wegen eines gleichzeitig gestellten Antrags auf Vorführung vor den zuständigen Richter, wenn nach Invollzugsetzung des zunächst außer Vollzug gesetzten Haftbefehls der Beschuldigte sein Wahlrecht dahingehend ausgeübt, keine Haftprüfung respektive Vorführung vor den zuständigen Richter zu beantragen, sondern Haftbeschwerde einzulegen. Voraussetzung für die Anwendung der Zwangsmittel aus § 230 Abs. 2 StPO ist, dass der Angeklagte zum Termin ordnungsgemäß mit dem Inhalt nach § 216 StPO geladen wurde und unentschuldigt in der Hauptverhandlung nicht erschienen ist. Zudem muss der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt sein. Ein Haftbefehl nach § 230 Abs. 2 StPO darf daher nur ergehen, wenn und soweit die Durchführung der Hauptverhandlung anders nicht gesichert werden kann; er dient ausschließlich der Verfahrenssicherung und hat nicht den Zweck, den Ungehorsam des Angeklagten zu sanktionieren,
LG Nürnberg-Fürth, Beschl. v. 14.7.2026 – 18 Qs 27/26
Verletzung der Vertraulichkeit: private Aufnahme einer Vernehmung
Dienstliche Äußerungen von Amtsträgern gegenüber Dritten können Gegenstand der Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes sein. Die heimliche private Tonaufnahme einer Vernehmung ist grundsätzlich unbefugt, wenn zur Verfügung stehende verfahrensrechtliche Möglichkeiten einer offenen Aufnahme nicht genutzt werden.
BGH, Beschl. v. 10.6.2026 – 3 StR 97/26
Vermummungsverbot: Absicht der Verfolgungsverhinderung
Ein Verstoß gegen § 17 Abs. 1 S. 1 VersG NRW setzt neben der objektiven Komponente – Eignung der getragenen Gegenstände zur Identitätsverschleierung – als subjektive Komponente die Absicht der Verfolgungsverhinderung voraus. Strafbarkeitsbegründend wirkt die Absicht hierbei auch dann, wenn sie nicht der vorrangige Beweggrund des Täters, sondern lediglich Begleitmotiv ist.
OLG Hamm, Urt. v. 29.6.2026 – 5 ORs 13/26
Medikamentenklausel: ärztliche Verschreibung
Eine bestimmungsgemäße Einnahme von Medizinalcannabis nach § 24a Abs. 4 StVG liegt nur vor, wenn die Anwendung auf einer ordnungsgemäßen Verschreibung mit eindeutiger Dosierungsanweisung beruht.
BayObLG, Beschl. v. 12.6.2026 – 201 ObOWi 401/26
Grundsatz des fairen Verfahrens: Verweigerung des Tokens
Es liegt eine Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren und eine unzulässige Beschränkung der Verteidigung bei der Verweigerung der Überlassung einer Token-Datei vor. Der Betroffene muss sich nicht auf eine eigene Beschaffung der Datei bei den Landeseichämtern verweisen lassen.
OLG Naumburg, Beschl. v. 27.7.2026 – 1 ORbs 43/26
Pflichtverteidiger: Beiordnung anstelle des verhinderten Verteidigers
Der Vergütungsanspruch des Verteidigers, der anstelle des verhinderten Pflichtverteidigers für einen Hauptverhandlungstermin als Verteidiger des Angeklagten bestellt worden ist, beschränkt sich nicht auf die Terminsgebühren, sondern umfasst alle durch die anwaltliche Tätigkeit im Einzelfall verwirklichten Gebührentatbestände des Teils 4 Abschnitt 1 VV RVG.
LG Frankenthal (Pfalz), Beschl. v. 26.5.2026 – 2 Qs 84/26





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