Titelthema dieser Ausgabe unserer e-Broschüre ist die Videoverhandlung in der Justiz, über die Marianne Vicari, Richterin am Amtsgericht Lüneburg unsere Leserinnen und Leser in ihrem Beitrag auch zu Perspektiven der Reform informiert.
Ilona Cosack gibt sodann einen kurzen Überblick über das beA-Update auf die Version 3.30/Neuigkeiten bei der beA-App, informiert über das beA-Verbot für Sendungen von Nachrichten an die Finanzämter und den Beginn der beA-Nutzungspflicht beim VGH Baden-Württemberg.
Ein weiteres „Schwergewicht“ der heutigen Ausgabe der e-Broschüre ist der umfassende Überblick über die einschlägige Rechtsprechung des BGH zu praxisrelevanten Fragen des elektronischen Rechtsverkehrs, die Ilona Cosack sofort mit hilfreichen Hinweisen für die praktische Arbeit in den Anwaltskanzleien verbunden hat. Die Fülle der seit unserem letzten Überblick ergangenen Rechtsprechung macht es erforderlich, diesen Überblick in der nächsten Ausgabe fortzusetzen.
In der Diskussion steht die Notwendigkeit, dass die Ziviljustiz dringend den Anschluss an das digitale Zeitalter finden muss. Hier sind verschiedene Aktivitäten zu beobachten. So liegt inzwischen der Abschlussbericht der vom Bundesministerium der Justiz eingesetzten Reformkommission „Zivilprozess der Zukunft“ vor.
Zudem hat die von Präsidentinnen und Präsidenten der Oberlandesgerichte eingerichtete Arbeitsgruppe in ihren Münchener Thesen und einem Tagungsband ihre Anforderungen an einen Zivilprozess der Zukunft aufgestellt. Hierüber werden wir in unserer nächsten Ausgabe umfassend berichten.
Zum Schluss noch eine wichtige Information.
Der nächste EDV-Gerichtstag findet nicht, wie ursprünglich angekündigt, vom 17.9.2025 bis zum 19.9.2025 statt, sondern aufgrund von Problemen mit den Räumlichkeiten an der Universität Saarbrücken
vom 10.9.2025 bis zum 12.9.2025.Wir wünschen Ihnen eine nutzbringende Lektüre unserer e-Broschüre!
Dr. Wolfram Viefhues
Herausgeber