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C. beA – Update 3.28 (September 2024) – Neue Optik und Änderungen bei der Bedienung

Ilona Cosack Fachbuchautorin und Inhaberin der ABC AnwaltsBeratung Cosack, Fachberatung für Rechtsanwälte und Notare

Nach dem grundlegenden Update auf die beA Version 3.10 im Februar 2022 (vgl. Cosack, Elektronischer Rechtsverkehr Ausgabe 1/2022, Rn 42 ff. und Ausgabe 2/2022, Rn 9 ff.) gibt es jetzt mit dem Update auf die Version 3.28 entscheidende Änderungen beim beA.

I.

Neue Client Security

Um mit der beA Version 3.28 arbeiten zu können, ist eine neue Client Security notwendig. Die aktuelle Version lautet 3.28.0.1. Administratorrechte werden bei dieser Aktualisierung nicht benötigt.

II.

Neue Optik bei Nachrichten und Einstellungen

Waren bislang Nachrichten und Einstellungen über verschiedene Reiter (Nachrichten blau, Einstellungen grau) zu erreichen, gibt es jetzt nach dem Einloggen direkt einen Überblick über die Nachrichten, die Einstellungen findet man nun oben rechts vor den Buttons für „Hilfe“ und „Support“.

Wechselt man auf die Einstellungen, so befindet sich der Nachrichtenbutton ebenfalls oben rechts und man kann je nach Bedarf wechseln.

III.

Erstellen von Nachrichten

Beim Erstellen von Nachrichten wurden der Empfängerbereich, die Nachrichtendetails und die Anhänge umgestaltet:

1.

Empfängerbereich

Empfänger werden jetzt in unterschiedlichen Reitern nebeneinander anstatt untereinander angezeigt. Dadurch wird das Entfernen von Empfängern einfacher.

Die Empfängersuche bietet zusätzlich zu der Suche im Adressbuch oder im Gesamtverzeichnis die Möglichkeit, im Empfängerfeld direkt einen Namen oder eine SAFE-ID einzugeben.

Praxishinweis:

beA versendet die Nachrichten separat, d.h. ein Empfänger kann nicht erkennen, dass weitere Empfänger die Nachricht erhalten haben. Erwähnen Sie daher im Schriftsatz, wenn die Nachricht unmittelbar an weitere Empfänger gegangen ist.

Wählt man eine Justizbehörde aus, gibt es neben dem Feld „Sendungspriorität“ ein neues Informationsfeld zum Button „Externen Strukturdatensatz hochladen“. Dort wird erklärt, wozu der externe Strukturdatensatz dient. Nur wenn Sie mit dem ZSSR arbeiten, ist ein externer Strukturdatensatz erforderlich, ansonsten erstellt beA den Strukturdatensatz (xjustiz_nachricht.xml) für die Justizbehörde automatisch.

2.

Nachrichtendetails

Das Feld Justizbehörde ist nicht mehr als Pflichtfeld (*) deklariert. Verwenden Sie beim Senden an Personen die Auswahl „Unbekannt“.

3.

Anhänge

Hier fehlt die Möglichkeit, bei der Auswahl des Anhangs den Anhangstyp auszuwählen. Alle Anhänge werden zunächst als „Anlage“ hochgeladen. Sobald die Datei hinzugefügt wurde, werden durch Anklicken der Datei weitere Felder unter dem Anhang aktiv:

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Praxishinweis:

Achten Sie darauf, den Anhangstyp zu ändern. Ist ein Mitarbeiter mit der beA-Mitarbeiterkarte oder einem Softwarezertifikat eingeloggt, könnte das Dokument versehentlich auch ohne eine qualifizierte elektronische Signatur (qeS) versendet werden. Anlagen müssen nicht mit einer qeS versehen sein.

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Angaben zur Bezeichnung sind nur sinnvoll, wenn man bei Zustellung von Anwalt zu Anwalt diese Informationen im elektronischen Empfangsbekenntnis (eEB) wiedergeben möchte. Ansonsten kann das Feld leer bleiben, weil es die Justiz nicht maschinell auswerten kann.

Nach dem Signieren wird jetzt neu sofort eine automatische Signaturprüfung durchgeführt und mit einem grünen Häkchen angezeigt:

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Neu ist, dass nach dem Signieren das Signierfeld ausgegraut ist:

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Klickt man auf das kleine Dreieck vor dem Dateinamen, kann man die Signaturdatei sichtbar machen und mit Klick auf den „Mülleimer“ wieder entfernen, dabei bleibt die eigentliche Datei erhalten.

Klickt man hingegen auf den Button „Löschen“, so erfolgt keine Abfrage mehr, ob gelöscht werden soll, Datei und Signatur werden sofort gelöscht.

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4.

Als Entwurf speichern

Neu ist, dass die letzte Speicherzeit oben rechts angezeigt wird:

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Praxishinweis:

Es empfiehlt sich immer, vor dem Versenden die Nachricht zu speichern, da dann bereits die Anhänge auf den Server der BRAK hochgeladen werden.

IV.

Änderungen beim eEB

1.

Eingehendes eEB

Die Optik des eEB wurde ebenfalls neugestaltet:

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Oben rechts steht neu das Eingangsdatum (Intermediär/Postfach). Für die Abgabe bzw. Ablehnung des eEB gibt es einen grünen bzw. roten Button.

2.

eEB ablehnen

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Bei der Ablehnung des eEB gibt es wie bislang drei Ablehnungsgründe, von denen ein Ablehnungsgrund ausgewählt werden muss. Im Erläuterungsfeld (Pflichtfeld) sind weitere Angaben zu machen. Neu ist, dass man beim Geschäftszeichen des Empfängers noch individuelle Angaben machen kann.

3.

eEB abgeben

Neu ist, dass beim Zustelldatum das Tagesdatum vorgeblendet und mit einem neuen Button „Bestätigen“ übernommen werden muss.

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Wählt man ein Datum in der Zukunft aus, weist das System neu darauf hin, dass das ausgewählte Datum in der Zukunft liegt.

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Wird die Signatur mit qeS signiert, wird das Datum ausgegraut und kann nicht mehr geändert werden, es sei denn, man löscht die Signatur.

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So sieht das abgegebene eEB aus

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Praxishinweis:

Entscheidend für den Beginn der Frist ist die Kenntnisnahme des Anwalts. Nimmt der Anwalt das Dokument erst am 30.9. zur Kenntnis, sollte das eEB auch erst am 30.9. abgegeben werden. Ggf. bessert die BRAK hier noch nach, damit Fehler vermieden werden.

V.

Fazit

Schritt für Schritt wird beA bedienerfreundlicher, wenngleich es m.E. besser wäre, wenn die Anhänge als Schriftsatz hochgeladen werden, denn es gibt immer einen Schriftsatz, nicht immer jedoch Anlagen. Und auch die Möglichkeit der Abgabe eines eEB mit einem Zukunftsdatum sollte systemseitig verhindert werden.

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