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H. Elektronische Beurkundung künftig auch in Präsenzverfahren möglich

Dr. Wolfram Viefhuesweitere Aufsicht führender Richter am Amtsgericht a.D., Gelsenkirchen

Mit dem vom BMJ am 23.2.2024 veröffentlichten den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung, der der weiteren Digitalisierung des Beurkundungswesens dient, sollen Medienbrüche abgebaut und insbesondere die Urkundsstellen entlastet werden.

Während bislang das Beurkundungsverfahren grundsätzlich papiergebunden ausgestaltet ist, erfolgt die Verwahrung der Urkunden bei Notarinnen und Notare und spätestens ab 1.1.2026 flächendeckend auch bei Gerichten elektronisch. Auch der Vollzug beurkundeter Geschäfte und Erklärungen läuft zunehmend elektronisch ab. Derzeit löst dies häufig einen doppelten Medientransfer aus.

Der Gesetzesentwurf sieht insbesondere Änderungen zur notariellen Beurkundung von Willenserklärungen in elektronischer Form und zu Beglaubigungen elektronischer Unterschriften vor.

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