Der Gesetzesentwurf zum Bürokratieentlastungsgesetz IV sieht u.a. eine Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für Rechnungskopien, Kontoauszüge, Lohn- und Gehaltslisten von zehn auf acht Jahre vor. Außerdem wird die Meldepflicht für deutsche Staatsangehörige bei einer Hotelübernachtung abgeschafft. Auch sollen künftig Arbeitsverträge einfach per E-Mail geschlossen werden können.
Aus dem persönlichen privaten Bereich kann vermutlich jeder eine Geschichte erzählen, bei der man nachvollziehen kann, wie tief und umfassend das Problem der deutschen Bürokratie geworden ist. Sie wird oft als auflagenüberlasteter, detailversessener, regelungswütiger Schikanenapparat empfunden, der vielfach mehr auf Verhinderung als aus Ermöglichung einer bestimmten Aktivität gerichtet ist und sich dementsprechend als außerordentlich lähmender Hemmschuh vor allem für die wirtschaftliche Entwicklung auswirkt.
Es zeigt sich aber auch durchaus eine gewisse Resignation: Alle wollen die Bürokratie abbauen, aber immer weniger glauben, dass es gelingt. Denn die Realität erinnert uns eher an das in der Schule gelernte Problem des Zauberlehrlings: Während auf der einen Seite das Wasser mit einem kleinen Eimerchen – genannt „Bürokratieentlastungsgesetz“ –raus geschöpft wird, fließt an der anderen Seite ein breiter Wasserfall hinein – in Gestalt der Europäischen Union, verschiedener Ministerien auf Bunds- und Landesebene mit der Vorgabe einer neuen Dokumentationspflicht, einer Prüfungspflicht, einer Genehmigungspflicht, einer Nachweispflicht, einer Auflage oder eines Grenzwerts, der einzuhalten ist.
Denn unbestreitbare Tatsache ist, dass die Regelungsdichte in Deutschland in den vergangenen zehn Jahren enorm zugenommen hat. Wie aus einer Statistik der Bundesregierung hervorgeht, stieg sowohl die Zahl der bundesrechtlichen Gesetze als auch die Zahl der Einzelnormen in diesem Zeitraum stark an.
Während am 1.1.2014 noch 1.671 Gesetze mit 44.216 Einzelnormen galten, so waren es zu Beginn dieses Jahres schon 1.792 Gesetze, die aus insgesamt 52.155 Einzelnormen bestanden. Auch auf der Ebene der Rechtsverordnungen ist das Dickicht der Regelungen weiter gewuchert von 2.720 bundesrechtlichen Verordnungen mit 38.192 Einzelnormen auf 2.854 Rechtsverordnungen des Bundes mit 44.272 Einzelnormen. In den Zahlen nicht enthalten sind zusätzliche Regelungen aus unmittelbar wirkendem EU-Recht und die – vermutlich ebenfalls gewachsenen – landesrechtlichen Vorschriften.
Aus den Berichten des Nationalen Normenkontrollrates ergibt sich, dass der sog „Erfüllungsaufwand“ von Gesetzen und neuen Regularien noch nie so hoch wie heute war und inzwischen auf rund 27 Milliarden EUR gestiegen ist.











