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C. Neue beA-App der BRAK und beA – Update 3.25

Ilona CosackFachbuchautorin und Inhaberin der ABC AnwaltsBeratung Cosack, Fachberatung für Rechtsanwälte und Notare
I.

beA-Nachrichten jetzt mobil verfügbar

Für die neue beA-App der BRAK wurde mit dem beA-Update auf die Version 3.25 die Möglichkeit geschaffen, in der Profilverwaltung im Bereich Sicherheitstoken einen QR-Code zu erzeugen. Dieser wird nur angezeigt, wenn sich Rechtsanwälte mit ihrer beA-Karte anmelden. Bei Anmeldung mit einer beA-Mitarbeiterkarte ist der QR-Code ausgeblendet.

Die neue beA-App der BRAK wurde inzwischen mehr als 1.000-mal heruntergeladen.

II.

Wie erhalte ich die neue beA-App?

Suchen Sie im App-Store nach beA und BRAK, dann wird Ihnen das bekannte beA-Logo angezeigt. Laden Sie die App auf Ihr Smartphone.

III.

Welche Voraussetzungen brauche ich zur App-Nutzung?

Um die beA-App nutzen zu können, benötigen Sie neben einem neueren Smartphone ein aktuelles Software-Zertifikat. Dieses kann bei der BNotK für 4,90 EUR netto bestellt werden:

https://zertifizierungsstelle.bnotk.de/signaturkartenbestellung/wizard/beA

Zur Bestellung benötigen Sie Ihre SAFE-ID. Diese finden Sie entweder direkt im beA unter dem Reiter Einstellungen oder im Rechtsanwaltsregister unter:

https://bravsearch.bea-brak.de/bravsearch/index.brak

Geben Sie dort Ihren Namen ein und starten die Suche. Haben Sie Ihren Namen gefunden, dann klicken Sie rechts auf den Info-Button, danach erscheint die Detailansicht. Die SAFE-ID befindet sich am unteren Ende der Anzeige.

IV.

Wie verknüpfe ich mein beA mit der beA-App?

Nachdem das Software-Zertifikat zum Download bereitgestellt wurde, können Sie dieses im Kundenportal der BNotK downloaden. Melden Sie sich mit Ihrer beA-Karte und dem Button (Mit Chipkarte anmelden) bei https://secure.bnotk.de/idp/Authn/UserPassword/login/ an, dazu muss die Software der BNotK „SAK lite“ geöffnet werden. Diese aktualisiert sich beim Öffnen ggf. von selbst und prüft, ob benötigte Module auf dem neuesten Stand sind:

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Danach muss die Anwendung „secureFramework“ geöffnet werden. Verzweifeln Sie nicht, wenn Sie diese Fehlermeldung erhalten:

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Wenn Sie den Vorgang wiederholen, erscheint (hoffentlich) die Meldung:

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Danach kam bei mir die nächste Fehlermeldung:

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Prüfen Sie in einem solchen Fall, ob Ihr Kartenlesegerät ein Update benötigt (im cyberJack ControlCenter).

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Der oben gezeigte Chipkartenleser (cyberJack Secoder) ist noch ein Lesegerät der ersten Stunde. Reiner SCT empfiehlt, diesen auszutauschen und gegen ein aktuelles Lesegerät, z.B. den cyberJack one, zu ersetzen.

Wenn Sie die Anwendung „secureFramework“ erfolgreich geöffnet haben, erscheint die Meldung:

„Die Signaturanwendungskomponente wurde erfolgreich gestartet. Das Fenster darf während der Nutzung nicht geschlossen werden. Sie können zu Ihrer Anwendung zurückkehren und die Bearbeitung fortsetzen.“

Dann wechseln Sie auf die Seite der BNotK und können sich mit Ihrer PIN anmelden. Im unteren linken Bereich befindet sich die Anzeige für die Software-Zertifikate.

Sobald Sie das Software-Zertifikat geladen haben, muss dieses zunächst im beA selbst unter „Einstellungen“, „Profilverwaltung“, „Sicherheits-Token verwalten“ als neuer Sicherheits-Token angelegt werden. Geben Sie dem Software-Zertifikat einen eindeutigen Namen.

Gehen Sie auf die Startseite der beA-Webanwendung und klicken unten rechts auf „Zertifikate verwalten“. Fügen Sie den neuen Software-Token hinzu (es handelt sich um eine Datei mit der Endung „p12“).

Melden Sie sich beim beA an und wechseln Sie auf „Einstellungen“, „Profilverwaltung“, „Sicherheits-Token. Dann sehen Sie in der rechten Spalte den Button „QR-Code erzeugen“. Danach erfolgt der Hinweis:

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Weitere Hinweise finden Sie beim beA-Support im Handbuch:

https://handbuch.bea-brak.de/weitere-themen/bea-app-fuer-mobile-geraete

V.

Was kann die beA-App?

In der ersten Ausbaustufe können Sie mit der beA-App eingegangene Nachrichten lesen. Das ist hilfreich, um zu entscheiden, ob Handlungsbedarf besteht. Sofern Sie die Eingangsbenachrichtigungen per Mail erhalten, können Sie direkt auf den in der Mail enthaltenen Link klicken und die Nachricht über die beA-App aufrufen.

Weitere Screenshots zur beA-App finden Sie in diesem Blogbeitrag:

https://bea-abc.de/blog/app-app-and-away/

Die BRAK plant weitere Funktionalitäten und hoffentlich auch die Möglichkeit, mit einer beA-Mitarbeiterkarte auf die beA-App zuzugreifen.

VI.

Änderungen in der Version 3.25

Am 22.2.24 wurde mit dem Update auf 3.25.2 ein Fehler in der Adressbuchsuche bei Suchkriterien, die ein „ß“ enthalten, beseitigt.

Am 6.3.24 wurden mit dem Update auf 3.25.6 weitere Fehlerbehebungen vorgenommen:

  • Fehler beim Öffnen von älteren Nachrichten

  • Anmeldung am beA im Zusammenhang mit der Freischaltung von Sicherheits-Token

  • Fehlerbei der Suche nach Rechtsanwaltskammern und Anwaltsgerichten über die Adressbuchsuche

VI.

Fazit

Mit der neuen beA-App der BRAK sind die Eingangsbenachrichtigungen eine gute Möglichkeit, einen schnellen Blick auf eingehende Nachrichten zu nehmen. Bearbeitungsmöglichkeiten werden hoffentlich in weiteren Ausbaustufen der App erfolgen. Das Fazit der Nutzenden fällt mit 4,5 Sternen recht positiv aus.

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