Die künstliche Intelligenz (KI oder auch AI) ist in aller Munde.
Es begann mit ChatGPT und wird inzwischen in allen Lebensbereichen thematisiert. Dabei bleibt auch der juristische Bereich nicht ausgenommen. Darüber haben wir in unserer Broschüre schon mehrfach informiert.
Natürlich hat sich auch die EU mit der Thematik befasst und nach längeren – durchaus kontroversen – Diskussionen wurde jetzt vom EU-Parlament der AI-Act (auf Deutsch: Gesetz über künstliche Intelligenz) beschlossen. Unsere Autorin Isabelle Biallaß – absolute Expertin auf den Bereich der KI – berichtet in dieser Ausgabe der Broschüre umfassend über die Auswirkungen des AI-Acts auf die Justiz.
Selbstverständlich ist auch das beA wieder Thema in der Broschüre, bearbeitet von unserer Autorin Ilona Cosack. Diesmal geht es um die neue beA-App der BRAK und das beA – Update 3.25. Außerdem liefert Ilona Cosack einen weiteren Teil ihres Überblicks über die gerade für die anwaltliche Tätigkeit praxisrelevante Rechtsprechung zu beA und ERV.
Welche Stolpersteine der Digitalisierung im Wege stehen, zeigt ein alltägliches Beispiel. Man ist bemüht, die durchaus schleppende Verbreitung des elektronischen Personalausweises zu verbessern, denn der ePerso spielt bei der Digitalisierung der Verwaltung eine zentrale Rolle. Künftig soll die Zahl der Anwendungen für den digitalen Ausweis im Rahmen der Digitalisierung der Verwaltung in Deutschland und in der EU stark ansteigen. Allerdings können viele Bürger sich nicht online ausweisen, weil sie die Onlinefunktion des Ausweises nie aktiviert oder die sechsstellige PIN vergessen haben. Wird für den ePerso aber eine neue PIN gebraucht, kann sie aber nicht digital übermittelt werden. Dies hat ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages festgestellt. Das geltende Recht ermögliche zwar, einen Antrag zur Neusetzung der PIN digital zu stellen. Die Übermittlung der neugesetzten PIN kann nach geltendem Recht nicht elektronisch erfolgen, sondern nur durch Zustellung und Identifikation durch den Zusteller.
Zwar erfreut immer mal wieder eine Ankündigung wie z.B., der „Digitale Bauantrag“ solle noch 2024 kommen. Schaut man allerdings auf die sich an solche hoffnungsvollen Ankündigungen anschließenden notwendigen Umsetzungen der entsprechenden Maßnahmen, wird der Blick schon etwas trauriger. Denn ein Gesetzesentwurf muss schließlich den Weg durch Bundestag und Bundesrat finden und wird dort schon mal Opfer des vielfach beklagten politischen Hick-Hacks. So hat das „Gesetz für digitale Verwaltung“ (Onlinezugangsgesetz 2.0) im Bundesrat keine Mehrheit gefunden und muss in den Vermittlungsausschuss.
Die Broschüre berichtet diesmal außerdem über das Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz, das Gesetz zur Elektronischen Beurkundung, über das „Barometer digitale Verwaltung“ und das Dauerthema Bürokratieabbau.
Dann noch der wichtige Hinweis:
Der nächste (33.) Deutsche EDV-Gerichtstag findet vom 11. bis 13.9.2024 in Saarbrücken statt. Über die Themen werden wir in der nächsten Ausgabe berichten.
Wir wünschen Ihnen eine nutzbringende Lektüre unserer e-Broschüre!
Dr. Wolfram Viefhues
Herausgeber