Beitrag

H. Kabinett beschließt digitale Fahrzeug-Zulassung

Dr. Wolfram Viefhuesweitere Aufsicht führender Richter am Amtsgericht a.D., Gelsenkirchen

Ein kleiner Lichtblick zeigt sich doch. So hat das Kabinett die Verordnung zum Neuerlass der Fahrzeug-Zulassungsverordnung beschlossen, die am 1.9.2023 in Kraft treten soll. Für die Umsetzung der Verordnung sind allerdings die Bundesländer zuständig.

Dann soll es möglich sein, unmittelbar nach der digitalen Neuzulassung des Fahrzeugs am Straßenverkehr teilzunehmen, wobei der digitale Zulassungsbescheid als Nachweis dient. Dann dürfen Bürgerinnen und Bürger bis zu 10 Tage lang ohne Fahrzeugdokumente und Plaketten fahren und müssen nicht mehr die Übersendung der Dokumente abwarten. Zudem sollen die Gebühren für die digitale Abwicklung der Fahrzeugzulassung im Vergleich zum Verfahren in der Behörde vor Ort deutlich kostengünstiger werden. Auch besondere Kennzeichen, wie E-Kennzeichen, Oldtimerkennzeichen und Saisonkennzeichen sind dann internetbasiert zu beantragen.

Eine digitale Abwicklung wird auch für Autohäuser und Zulassungsdienstleister ermöglicht. Erstmalig können juristische Personen Anträge auf Zulassung eines Fahrzeugs digital über die bestehenden i-Kfz-Portale bei den Zulassungsbehörden abwickeln. Autohäuser und Zulassungsdienstleister stellen sehr viele Zulassungsanträge pro Jahr. In der Corona-Krise hat die zeitweise Schließung der Zulassungsstellen den Autohandel vor große Probleme gestellt, denn die Defizite bei der digitalen Fahrzeugzulassung wurden dadurch schonungslos offengelegt. In Zukunft können diese Anträge bundesweit digital über eine einheitliche Schnittstelle beim Kraftfahrt-Bundesamt, die sogenannte Zentrale Großkundenschnittstelle, in die i-Kfz-Portale gesteuert werden.

Diesen Beitrag teilen

Facebook
Twitter
WhatsApp
LinkedIn
E-Mail

Unser KI-Spezial

Erfahren Sie hier mehr über Künstliche Intelligenz – u.a. moderne Chatbots und KI-basierte…