Beitrag

A. Einleitung

Diesmal trägt unsere e-Broschüre den Titel „Immer neue beA-Updates“</em>; und damit sind wir schon bei dem Beitrag von Ilona Cosack, der Ihnen die entsprechenden Detail-Informationen für die Praxis liefert.

Der zweite Hauptbeitrag dieser Ausgabe von Isabelle Biallaß befasst sich intensiv mit der aktiven Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs durch Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts.

Der elektronische Rechtsverkehr wird allerdings nur funktionieren, wenn die Rahmenbedingungen stimmen. Und da sieht z.B. der Deutsche Richterbund noch zahlreiche Baustellen bei der Digitalisierung der Justiz und bezweifelt, dass der Umstieg auf eine flächendeckend digitalisierte Justiz zum geplanten Termin 2026 gelingt. Zwar hätten die Länder angesichts der Corona-Pandemie teilweise kräftig in die technische Ausstattung der Gerichte investiert. Das Investitions- und Innovationstempo müsse aber dennoch gesteigert werden. Es müsse weiterhin massiv in Hardware und E-Akten-Software, in Breitbandanschlüsse und Videotechnik für Online-Verhandlungen investiert werden. Dies gelte auch für den elektronischen Datenaustausch zwischen Gerichten, Staatsanwaltschaften, Polizei und anderen Behörden. Wichtig sei auch, dass die Justiz weitaus attraktiver für IT-Spezialisten wird. Erforderlich sei, dass Bund und Länder in der Umsetzung Tempo machen und die dringend erforderliche Personal- und Digitaloffensive für die Justiz noch in diesem Jahr auf den Weg bringen.

Dass Deutschland noch weiterhin das traurige Prädikat „Digitalisierungs-Entwicklungsland“ beanspruchen kann, zeigt sich weiterhin in vielen Bereichen. So kommen als Folge des völkerrechtswidrigen Angriffs Russlands auf die Ukraine derzeit sehr viele Flüchtlinge in Deutschland an, die aus vielfältigen Gründen registriert werden müssen. Nun meldet die Tagesschau am 2.4.2022 „Große Probleme bei der Registrierung ukrainischer Flüchtlinge“. Bei dieser Flüchtlingswelle sollten die Registrierungen eigentlich besser klappen als 2015. Dennoch hakt es wieder an der IT. Die fehlerhafte Technik ist nach Recherchen des BR ein bundesweites Problem. Die Registrierung mit biometrischen Fotos und Fingerabdrücken über die sogenannten Personalisierungsinfrastrukturkomponenten – kurz PIK-Stationen – lahmt massiv. Schuld sind offenbar gravierende Server-Probleme bei der Bundesdruckerei, die für den Datentransfer verantwortlich ist. Beklagt werden „vielfältig auftretende Störungsmeldungen, Datenverbindungsfehler sowie Ausfallzeiten aufgrund des Einspielens von Updates“. Auch die Hotline des Bundes sei bei Problemen schlecht erreichbar. Zudem hätten nicht alle zuständigen Behörden eine PIK-Station in Betrieb.

Es ist aber auch über Aktivitäten zu berichten, die Digitalisierung gerade im Bereich der elektronischen Gerichtsakte voranzutreiben. Besonders gerne verweise ich hier auf die am 2./3.6.2022 stattfindende „Speyerer Digitalisierungswerkstatt: online-Zivilklage und strukturierter Parteivortrag“, die sich mit den strukturierten Parteivortrag befasst, der schon Thema des Beitrages von Ralf Koebler mit dem Titel „Es geht um Effektivierungspotenziale: Strukturierter Parteivortrag – auch wenn ihn keiner will“ in unserer Ausgabe 5/2018 war.

Weiter informieren wir über den BSI-Lagebericht „Alarmstufe Rot“ bei Cybersicherheit, das Projekt Datenautobahn Strafsachen in Baden-Württemberg und die Grundsteinlegung für ein Kryptowertpapierregister.

Dann bleibt noch mitzuteilen, dass der nächste EDV-Gerichtstag vom 14.-16.September 2022 voraussichtlich wieder in der vor Pandemie-Zeiten gewohnten Form als Präsenzveranstaltung in Saarbrücken stattfinden soll.

Wir wünschen Ihnen eine angenehme und nutzbringende Lektüre unserer e-Broschüre.

Dr. Wolfram Viefhues

Diesen Beitrag teilen

Facebook
Twitter
WhatsApp
LinkedIn
E-Mail

Unser KI-Spezial

Erfahren Sie hier mehr über Künstliche Intelligenz – u.a. moderne Chatbots und KI-basierte…