Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz fördert ein Forschungsprojekt, das die Möglichkeiten und Grenzen des Einsatzes digitaler Technik in Gerichtsverfahren untersucht und Rechtssicherheit beim praktischen Einsatz von Videokonferenzen schaffen will. Außerdem sollen die Verhandlung per Videokonferenz auf den Datenschutz hin überprüft und praxistaugliche Lösungen entwickelt werden. Ein weiteres Forschungsfeld untersucht besonders effiziente technische Lösungen für den Gerichtsprozess, etwa die Einrichtung virtueller Rechtsantragsstellen oder ein Online-Portal für einen bundesweit einheitlichen elektronischen Bürgerzugang. Eingebunden sind die Universität des Saarlandes, das saarländische Justizministerium, das LG Saarbrücken und die AG Ottweiler und Homburg.
In diesem Zusammenhang verweise ich auf eine Veranstaltung der Universität Köln, die sich ebenfalls mit der Videoverhandlung bei Gericht befasst und einige anschauliche Beispiele bietet (https://legaltechcologne.de/digitale-justiz/). Auch der Deutsche Richterbund hat ein anschauliches Video erstellt, das online aufgerufen werden kann unter
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