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E. Referentenentwurf des Gesetzes für den Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs

Das Bundeskabinett hat am 11.2.2021 den Regierungsentwurf des Gesetzes für den Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs vorgelegt, das noch vor der Bundestagswahl beschlossen werden soll. Darin wird eine rechtliche Grundlage für ein besonderes elektronisches Bürger- und Organisationenpostfach (eBO) zur sicheren elektronischen Kommunikation mit den Gerichten und Strafverfolgungsbehörden geschaffen (§ 130a IV 4 Nr. 4 neu ZPO).

Zudem wird die Möglichkeit eröffnet, mit den Gerichten und Strafverfolgungsbehörden auch über Verwaltungsportale nach dem Onlinezugangsgesetz (OZG) elektronisch zu kommunizieren (§ 130a Abs. 4 S. 4 Nr. 5 neu ZPO). Eine Zustellung elektronischer Dokumente über das eBO oder ein Portal nach dem OZG wird bei nicht-professionellen Verfahrensakteuren durch eine automatisierte Eingangsbestätigung nachgewiesen (§ 173 neu ZPO). Der Gesetzestext ist einzusehen auf der Internetseite des BMJV unter https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/Dokumente/RegE_Ausbau-ERVV.pdf?__blob=publicationFile&v=2.

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