Im Rahmen der strategischen Initiative Justiz 3.0 der österreichischen Justiz soll im Sinne einer gesamtheitlichen Betrachtung des Justizbetriebes die bestmögliche IT-Unterstützung für alle unterschiedlichen Benutzergruppen bis hin zur vollständigen digitalen Aktenführung und Verfahrensabwicklung im Lichte aktueller technischer Trends und Möglichkeiten gefunden werden.
Ziel ist es, ein „verpflichtendes digitales Verfahrensmanagement für die gesamte Gerichtsbarkeit“ einzuführen, eine Akteneinsicht samt Informationen zum Verfahrensstand „orts- und zeitunabhängig“ (vermutlich ist das Internet gemeint) zu ermöglichen sowie eine „personenbezogene Übersicht zu Verhandlungsterminen“ samt Terminpräferenzen zur Verfügung zu stellen.
Unter Beteiligung von Justizmitarbeiter*innen aus einer Vielzahl an Benutzergruppen und Sparten wurden in verschiedenen fachlich ausgerichteten Arbeitsgruppen Bereiche wie beispielsweise „Eingang und Aktenbildung“, „Entscheidungen und Verfügungen“ und „Arbeitsplatz des Entscheidungsorgans“ näher betrachtet, wobei die wichtigsten Geschäftsprozesse der Justiz im „Ist“ und „Soll“ betrachtet bzw. konzipiert werden.
Basierend auf einem Mitte 2014 veröffentlichten Gesamtbericht wurde die Umsetzung von Justiz 3.0 gestartet, wobei mehrere parallele Projekte zur Etablierung der Grundlagen zur digitalen Aktenführung laufen. Unter anderem wurden die Voraussetzungen für einen landesweit tragfähigen Digitalisierungsprozess, automatischer Texterkennung, ein Akten-Dokumentenmanagement-und Workflowsystem geschaffen.
Nach einem Ende 2016 gestarteten Pilotbetrieb zur vollständig digitalen Aktenführung im zivilgerichtlichen Verfahren erfolgte 2019 ein breiter Rollout bei weiteren Gerichten. Mitte Februar 2020 waren 13 teilnehmende Gerichte mit mehr als 400 Justizmitarbeiter*innen, mehr als 22.000 digital geführte Verfahren und mehr als 16.000 in diesen Verfahren durchgeführte Verhandlungen zu verzeichnen. Ab dem zweiten Halbjahr 2020 ist eine Pilotierung der digitalen Aktenführung im Ermittlungsverfahren bei einer Staatsanwaltschaft und einem Strafgericht geplant.
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