Weihnachten kommt auch immer so plötzlich – und auch die aktive Nutzungspflicht für das beA kommt mit Riesenschritten daher. Beim Verfassen dieses Artikels waren es noch gut 100 Tage bis zum Start.
Die BRAK aktualisiert das beA sowohl in technischer intern als auch mit unmittelbaren Auswirkungen für die Benutzung. Konnten wir in der E-Broschüre 2/2021 über das Update auf die Version 3.4 berichten, geht es jetzt um das Update 3.7.
Die für die Anwender entscheidende Änderung betrifft das eEB. Konnte man bislang einstellen, dass ein eEB durch eine Farbe markiert direkt im beA ersichtlich war, so wurde jetzt zusätzlich ein Ampelsystem eingeführt, damit sofort erkennbar ist:
Vor allem der grüne Haken ist ein großer Fortschritt, weil man bislang beim Posteingang nicht erkennen konnte, dass ein eEB abgegeben wurde, da keine Verbindung zwischen dem Ordner „Posteingang“ und dem Ordner „Gesendet“ bestand.
Sollten diese Symbole in Ihrem beA nicht zu sehen sein, überprüfen Sie bitte in der Nachrichtenübersicht unter „Sonstige Funktionen“, „Spaltenauswahl“, ob die Auswahl eEB bei „Alle Spalten“ ersichtlich ist. Schieben Sie die Spalte eEB nach rechts in die „aktuelle Auswahl“ und stellen Sie diese ganz an den Anfang aller Spalten, damit sofort ersichtlich ist, ob ein eEB eingegangen ist und in welchem Stadium sich die Abgabe befindet.
Mit der Version 3.7 ist es nunmehr – zu Recht – nicht mehr möglich, zugleich ein eEB abzulehnen oder abzugeben.
Nunmehr erhält man einen Hinweis, dass ein eEB abgelehnt wurde und kann beim Öffnen des Hinweises weitere Details sehen.
Wenn Sie Anhänge in Ihr beA laden, prüft das beA im Hintergrund die Dateien auf Validität und Signaturen. Daher kann es sein, dass das Hochladen länger dauert. Falls sich die Anzeige nach dem Anfügen von Anhängen nicht automatisch schließt, hilft es ggf., den Browser-Cache zu leeren. Dem beA-Support ist diese Auffälligkeit bereits bekannt.
Ende September 2021 soll das Update auf die Version 3.8 erfolgen.
Optisch wird sich die Anzeigeversion des eEB dann an die Formatvorlage der Justiz anpassen.
Wichtigste Änderung ist jedoch, dass dann neben den SAFE-ID-Nummern von Absender und Empfänger auch endlich die Klarnamen angezeigt werden. Bislang sind bei der Zustellung von Anwalt zu Anwalt lediglich die SAFE-ID-Nummern ersichtlich:
Nach der ERVB 2021 ist die BRAK verpflichtet, ab dem 1.11.2021 eine neue XJustiz-Version bei Übermittlung eines Strukturdatensatzes (dieser ist z.B. beim eEB und bei Sendung an die Justiz zwingend erforderlich) zu verwenden. Diese technischen Änderungen werden bereits in der beA Version 3.8 vorbereitet, für die Anwender hat das keine unmittelbaren Auswirkungen. Es genügt, beim eEB das Häkchen zu setzen:
bei Empfängern der Justiz fügt beA automatisch den Strukturdatensatz hinzu:
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