Beiträge von: Julia Torner

Julia Torner ist freie Texterin und schreibt schwerpunktmäßig längere Sachtexte für Kanzleien und Legaltech-Unternehmen. Wenn sie nicht gerade nach einer passenden Formulierung sucht, reist sie gern oder trinkt eine gute Tasse Kaffee in Berlin oder Hamburg.

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Das arme, kleine Passiv hat es nicht leicht. Kaum ein grammatisches Konstrukt bekommt so viel Kritik ab: zu blass, zu umständlich, zu defensiv. Stilratgeber rügen es, Sprachpuristen meiden es. Doch Juristen? Sie lieben es! In den Schriftsätzen der Republik wird es nicht nur geduldet, sondern regelrecht umsorgt. Schließlich weiß die Anwaltschaft: Wo Verantwortung elegant verschleiert oder Höflichkeit gewahrt werden muss, fühlt sich das Passiv wie zu Hause.
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Der Beklagte sagt: „Es war ein Versehen.“ Der Gegner kontert: „Von wegen Versehen. Jetzt verharmlosen Sie es! Sie wussten um die Gefahr und haben trotzdem gehandelt. Das war mehr als nachlässig!“ Dieselbe Situation, zwei völlig unterschiedliche Bewertungen. Wer das Wording kontrolliert, lenkt auch die Wahrnehmung. Diese Technik hat einen Namen: Framing.
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„Juristendeutsch ist in etwa so lebendig wie der Montagmorgen im Grundbuchamt“, hieß es einmal auf LinkedIn. Nicht ganz zu Unrecht. Juristische Texte sind zwar gut strukturiert und argumentativ stark, aber oft erstaunlich farblos. Grund dafür ist selten die juristische Sprache selbst, sondern die eingespielten Muster, die sich in Kanzleien über Jahre festgesetzt haben: stets gleiche Formulierungen, Routine, Zeitdruck und die stille Annahme, sprachlich ohnehin souverän zu sein.
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Im Gespräch mit der Richterin klingt der Anwalt präzise und formell: „Hilfsweise beantragt die Klägerin …“. Wenige Stunden später, am Abendbrottisch, sagt derselbe Mann: „Gib mir mal die Butter!“ Zwei Situationen, zwei Sprachstile, beide völlig selbstverständlich. Dieses Umschalten zwischen sprachlichen Ebenen bezeichnen Sprachwissenschaftler als Code-Switching. Noch nie gehört? Ich erkläre es Ihnen in aller gebotenen Kürze, denn für Ihre anwaltliche Arbeit ist es unverzichtbar.
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„Das steht doch glasklar drin!“ Der Anwalt wird langsam sauer. „Eben nicht. Das kann man auch ganz anders lesen!“ kontert die Gegenseite. Seit 15 Minuten geht das nun so. Und das alles wegen drei Buchstaben im ersten Absatz auf Seite 13 des Vertrags: „bzw.“. Kaum zu glauben, dass so ein kleines Kürzel eine ganze Verhandlung ins Stocken bringen kann.
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„Sie müssen am Verhandlungstag persönlich anwesend sein.“ Auf den ersten Blick wirken solche Sätze korrekt und verbindlich, tatsächlich steckt darin aber eine unnötige Doppelung (anwesend ist man schließlich immer persönlich). Die Sprachwissenschaft nennt das Pleonasmus. Er ist im juristischen Alltag allgegenwärtig, nützlich ist er jedoch selten.
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Wer behauptet, juristische Sprache sei klar und logisch, hat vermutlich nie versucht, § 164 BGB beim ersten Lesen zu verstehen. Doch in den nächsten Minuten werden Sie sehen: Im Recht ist vieles möglich – sprachlich wie logisch. Wenn Robben klagen und Richter dichten, entsteht ein Sammelsurium sprachlicher Kuriositäten. Sechs Fälle zum Schmunzeln, Staunen und zur stilistischen Selbstkontrolle. Wer hier nicht lacht, kommentiert wohl gerade § 164 BGB im Grüneberg der 85. Auflage.
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Sie kennen das: Gerade hat man sich hingesetzt, der Kaffee ist noch heiß, der Arbeitstag jung, die Laune gut, da ploppt eine E-Mail auf. Betreff: „DRINGEND!!! SOFORT BEARBEITEN!!!!“ Und das vor 9 Uhr. Da kommt gleich Freude auf. Zwei Schlucke später wissen Sie: Es geht um etwas, das locker bis morgen warten könnte. Aber der Ton sitzt. Stirnrunzeln. Wer so schreibt, meint es meist nicht böse. Trotzdem ist es ist ein Tonfall, der den Leser zumindest irritiert. Selbst eine freundliche E-Mail verliert schließlich an Leichtigkeit, wenn die Betreffzeile nach Kasernenhof klingt. Wer als Anwalt etwas betonen möchte, wählt elegantere Mittel. Und manches lässt man besser bleiben.
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In der juristischen Praxis sind Momente und Situationen der Unsicherheit keine Besonderheit. Unklare Gesetzestexte? Widersprüchliche Zeugenaussagen? Komplexe Rechtsfragen? Alltagsgeschäft. Wer in seiner anwaltlichen Tätigkeit beim Umgang mit solchen Mehrdeutigkeiten nicht komplett in Handlungsunfähigkeit erstarren will, braucht ein besonderes Persönlichkeitsmerkmal: die sogenannte Ambiguitätstoleranz. Ein schwieriger Begriff für die Fähigkeit, trotz Ungewissheit ruhig zu bleiben und souverän zu agieren. Doch ist das nicht einfach nur ein neues Etikett für Resilienz? Wo liegt der Unterschied? Und: kann man Ambiguitätstoleranz eigentlich gezielt entwickeln?
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Sie haben so typische Deutsch-Leistungskurs-Namen wie „Anapher“ oder „Metapher“, doch sprachliche Stilmittel können auch fernab von Gedichtband & Co. glänzen – und zwar in juristischen Schriftsätzen! Im nüchternen Rechtstext entfalten sie ihre volle sprachliche Kraft und hauchen selbst dem trockensten Schriftsatz Leben ein. Etwas eingestreute sprachliche Raffinesse darf es neben all den Fakten und Argumenten schon sein.

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