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VRRKompakt VRR_2026_08

Betrieb eines Kraftfahrzeugs: Parken zum Entladen

Das Parken eines Fahrzeugs zählt dann zu dessen Betrieb, wenn das Fahrzeug entladen und zu diesem Zweck vorübergehend eine Abstützung ausgefahren wird. Bei der Abwägung der gegenseitigen Verursachungs- und Verschuldensanteile zwischen einem Pkw-Fahrer, der die allgemeine Vorsichtspflicht im Straßenverkehr missachtet und einem LKW-Halter der durch die Blockade des Gehwegs gegen § 12a StVO und seine allgemeine Verkehrssicherungspflicht verstößt, ist eine Haftungsquote von 1/3 : 2/3 zu Lasten des Pkw-Fahrers regelmäßig angemessen.

OLG Dresden, Beschl. v. 11.6.2026 – 4 U 318/26

Auffahrunfall: Anscheinsbeweis

Der gegen den Auffahrenden streitende Anscheinsbeweis wird weder durch eine erkennbare Straßenglätte noch dadurch erschüttert, dass der Vorausfahrende ohne erkennbaren Grund stark bremst. Zur Haftung eines Schneeballwerfers für einen Auffahrunfall.

OLG Saarbrücken, Urt. v. 12.6.2026 – 3 U 38/25

Sachverständigenregress: Maßnahmen des Sachverständigen

Zur Erforderlichkeit des Auslesens des Fehlerspeichers durch einen Sachverständigen. Im Ausgangspunkt muss einem Sachverständigen bei der Frage, welche und wie viele Fotos er anfertigt, ein gewisser Ermessensspielraum zugebilligt werden. Ist der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs zu ermitteln, liegt es auch auf der Hand, dass das gesamte Fahrzeug abgelichtet werden muss und nicht nur isoliert die Schadensstellen.

AG Köln, Beschl. v. 9.7.2026 – 142 C 228/26

Gefährlicher Eingriff: Ort des Eintritts der konkreten Gefahr

Die Anwendbarkeit der Strafvorschrift des § 315b StGB wird nicht schon dadurch ausgeschlossen, dass die konkrete Gefahr oder gar der Schaden außerhalb des öffentlichen Verkehrsraums eintritt, etwa, wenn der Täter sein Opfer bereits von der öffentlichen Straße aus mit dem Fahrzeug verfolgt, aber erst außerhalb des öffentlichen Verkehrsraums erfasst. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass sich das Opfer in dem Zeitpunkt, in dem der Täter zur Verwirklichung des Tatbestandes durch zweckwidrigen Einsatz des Fahrzeugs als Waffe oder Schadenswerkzeug unmittelbar ansetzt, noch im öffentlichen Raum befindet, die abstrakte Gefahr also noch im öffentlichen Verkehrsraum entsteht.

BGH, Beschl. v. 23.4.2026 – 4 StR 337/25

Isolierte Sperre: Zusammenhangstat

Die Fahrerlaubnis kann nach § 69 Abs. 1 StGB wegen einer in der Tat zu Tage getretenen mangelnden Eignung auch dann entzogen werden, wenn kein typisches Verkehrsdelikt vorliegt, sondern wenn die im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs begangene Straftat der allgemeinen Kriminalität zuzurechnen ist (sog. Zusammenhangstat). Es kommt nicht darauf an, ob die Fahrt vor, während oder nach der Tat unternommen wird. Wesentlich ist aber, dass das Führen des Kraftfahrzeugs dem Täter für die Vorbereitung oder Durchführung der Straftat oder anschließend für ihre Ausnutzung oder Verdeckung dienlich sein so.

BGH, Beschl. v. 23.4.2026 – 2 StR 92/26

Trunkenheitsfahrt mit einem E-Sooter: Entziehung der Fahrerlaubnis

Bei einem sog. E-Scooter handelt es sich um ein Elektrokleinstfahrzeug im Sinne von § 1 eKFV, das dem Kraftfahrzeugbegriff des § 1 Abs. 2 StVG unterfällt und damit auch als Fahrzeug im Sinne des Strafgesetzbuches einzuordnen ist, bei dem eine absolute Fahruntüchtigkeit ab einem Blutalkoholgehalt von 1,1 Promille anzunehmen ist. Eine Ausnahme vom Regelfall der Entziehung der Fahrerlaubnis wegen einer Trunkenheitsfahrt setzt voraus, dass sich die Tat hinsichtlich Gewicht, Anlass, Motivation oder sonstiger Umstände vom Regelfall abhebt. Dass der Beschuldigte keinen Pkw, sondern E-Scooter gefahren ist, trägt die Annahme eines solchen Ausnahmefalls nicht. Dass der Beschuldigte ggf. nur eine Strecke von 150 Meter ist, kann grundsätzlich für eine Widerlegung der Vermutung des § 69 Abs. 2 StGB sprechen. Dem steht jedoch in erheblicher Weise gegenüber, dass sich auf dem E-Scooter ein Mitfahrer befand, während der Beschuldigte dieses geführt hat.

LG Köln, Beschl. v. 3.6.2026 – 321 Qs 38/26

Dauerstraftat: Fahrtunterbrechung

Die Fahrt zu einer physiotherapeutischen Praxis und die Rückfahrt stellen eine einheitliche Tat der Dauerstraftaten des Fahrens ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG) bzw. der Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB) im materiell-rechtlichen Sinne dar. Auch eine halbstündige geplante Fahrtunterbrechung anlässlich der Physiotherapie teilt diese beiden Teilfahrten nicht in zwei tatmehrheitliche Taten.

AG Dortmund, Urt. v. 25.6.26 – 745 Cs-260 Js 16/25 -405/25

Absehen vom Regelfahrverbot: Abbiegeunfall nach teilweisem Vorfahrtsverzicht

Eine leichte Fahrlässigkeit im Sinne eines Augenblicksversagens liegt bei einem Abbiegeunfall an einer Kreuzung trotz Vorfahrtsverzicht eines entgegenkommenden Fahrzeugführers nicht vor, wenn der weitere Gegenverkehr nicht komplett einsehbar ist. Von einem Regelfahrverbot kann in einem derartigen Fall grundsätzlich nicht abgesehen werden. Nur wenn die subjektive Pflichtwidrigkeit vom Regelfall in derart erheblicher Weise abweicht, dass ihr nicht mehr der Vorwurf des groben Leichtsinns, der groben Nachlässigkeit oder der Gleichgültigkeit anhaftet, wird ein Fahrverbot nicht veranlasst sein. Ein nur geringes Mitverschulden des durch den Verstoß zu Schaden gekommenen Verkehrsteilnehmers genügt dafür nicht.

BayObLG, Beschl. v. 2.4.2026 – 201 ObOWi 271/26

Entbindungsantrag: Gültigkeitsdauer

Ein einmal gestellter Antrag auf Entbindung von der Anwesenheitspflicht bezieht sich regelmäßig nur auf die konkret bevorstehende Hauptverhandlung. Mit dem Erlass eines die Instanz abschließenden Urteils findet er seine Erledigung. Wird das erstinstanzliche Urteil aufgehoben und die Sache an das Amtsgericht zurückverwiesen, muss ein zuvor gestellter Entbindungsantrag erneut gestellt werden.

OLG Schleswig, Beschl. v. 8.7.2026 – II ORbs 34/26

Probezeitmaßnahmen: Bindung an Bußgeld-/Strafentscheidungen

Nach § 2a Abs. 2 Satz 2 StVG ist die Fahrerlaubnisbehörde bei den Maßnahmen nach den Nummern 1 bis 3 des § 2a Abs. 2 StVG an die rechtskräftige Entscheidung über die Straftat oder Ordnungswidrigkeit gebunden. Eine Ausnahme von der Bindung im Einzelfall scheidet – selbst im Falle einer evidenten Unrichtigkeit – dann aus, wenn ein Betroffener es trotz bestehendem Anlass unterlässt, einen möglichen und ihm auch zumutbaren Rechtsschutz gegen die Entscheidung über die Ordnungswidrigkeit oder Straftat in Anspruch zu nehmen und nötigenfalls auch die zur Durchbrechung der Rechtskraft vorgesehenen Rechtsbehelfe zu nutzen.

OVG Schleswig, Beschl. v. 25.6.2026 – 4 LA 49/26

Fahrtenbuchauflage: Mitwirkungspflicht

Ein Fahrzeughalter, der von einer Fahrtenbuchanordnung verschont bleiben möchte, ist verpflichtet, an der Feststellung des Fahrzeugführers mitzuwirken. Dies gilt unabhängig davon, ob ihm von der Bußgeldbehörde zusammen mit der Benachrichtigung über den Verkehrsverstoß ein Foto des Fahrers vorgelegt wurde.

VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 19.6.2026 – 13 S 649/26 

Entziehung der Fahrerlaubnis: Mischkonsum von Cannabis und Alkohol als Zusatztatsache

Ein erheblicher Mischkonsum von Cannabis und Alkohol (hier: 6,7 ng/ml THC und 1,03 Promille BAK) stellt eine Zusatztatsache für die Annahme von Cannabismissbrauch im Sinne von § 13a Satz 1 Nr. 2 Buchst. a Alt. 2 FeV dar.

HessVGH, Beschl. v. 3.7.2026 – 10 B 62/26

Kostenfestsetzung: Nachweis der Vollmacht

Der Nachweis der Bevollmächtigung kann nach dem durch das Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz mit Wirkung zum 17.7.2024 eingefügten § 130a Abs. 3 Satz 3 ZPO, der auch im strafrechtlichen Kostenfestsetzungsverfahren anwendbar ist, auch durch einen per beA übermittelten, qualifiziert elektronisch signierten Scan formwirksam geführt werden. Das Original kann nur bei Zweifeln an der Echtheit verlangt werden

LG Berlin I, Beschl. v. 17.7.2026 – 502 Qs 113/26

Erstattung von Reisekosten: Auswärtiger Verteidiger

Ob und inwieweit Fahrtkosten und Abwesenheitsgelder eines auswärtigen Wahlverteidigers im Falle des Freispruchs des Angeklagten von der Staatskasse erstattet werden müssen, hängt davon ab, ob die Hinzuziehung eines nicht am Ort des Prozesses wohnenden Verteidigers i.S.v. § 91 Abs. 2 S. 2 ZPO notwendig war. Die Auslagen eines bestellten Verteidigers sind hingegen immer erstattungsfähig, da die Auswahl des Verteidigers bereits die Prüfung umfasst, ob die Bestellung eines auswärtigen Verteidigers erforderlich ist.

LG Trier, Beschl. v. 17.6.2026 – 5 Qs 51/26

Fernabsatz: Rückforderung von Anwaltshonorar

§ 15 Abs. 4 RVG gilt nicht im Hinblick auf die Rückforderung von gezahltem Anwaltshonorar nach Widerruf eines im Wege des Fernabsatzes zustande gekommenen Anwaltsvertrages.

AG München, Urt. v. 13.7.2026 – 191 C 7214/26

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