Gebührenrecht 2026 #04

Zusätzliche Gebühr auch bei sog. gezieltem Schweigen
Mit dem OLG Karlsruhe hat jetzt ein weiteres Obergericht zu der Frage Stellung genommen, ob die Zusätzliche Gebühr auch dann anfällt, wenn die Mitwirkung des Verteidigers darin besteht, dass er dem Mandanten zum Schweigen geraten hat.

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