25.11.2023
Anfang November hat die Bundesregierung dem Bundesrat unter Hinweis auf die besondere Eilbedürftigkeit, Art. 76 Abs. 2 S. 4 GG, ihren Gesetzesentwurf zur Klarstellung und Präzisierung des in § 78 Satz 2 BetrVG verankerten Benachteiligungs- und Begünstigungsverbotes von Betriebsräten sowie der das Benachteiligungsverbot konkretisierenden Entgeltgarantie für Betriebsräte nach § 37 Abs. 4 BetrVG zugeleitet. Das Gesetz soll kurzfristig verabschiedet werden. Der Beitrag […]










