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D. Veranstaltungsankündigung: Online-Tagung „Künstliche Intelligenz in der Justiz“

Isabelle Désirée Biallaß

Richterin am Amtsgericht, Essen

Am 25.5.2023 findet Online und in den Räumen des OLG Celle eine Tagung zum Thema „Künstliche Intelligenz in der Justiz“ statt. Diese wird vom OLG Celle gemeinsam mit dem Deutschen EDV-Gerichtstag e.V. veranstaltet. Ich werde durch die Veranstaltung führen und die abschließende Podiumsdiskussion moderieren. Wir wollen darüber sprechen, wie Künstliche Intelligenz in der Justiz eingesetzt werden kann, soll und darf. Wir wollen klarstellen, was technisch machbar ist und was nicht. Zudem wollen wir dazu beitragen, die schwierige Frage zu beantworten, wo die rechtlichen Grenzen zu ziehen sind.

Eine durch die Präsidentinnen und Präsidenten der Oberlandesgerichte, des Kammergerichts, des Bayerischen Obersten Landesgerichts und des Bundesgerichtshofs eingesetzte Arbeitsgruppe hat im Mai letzten Jahres ein Grundlagenpapier zum Einsatz von KI und algorithmischen Systemen in der Justiz vorgelegt. Dieses wurde auf der 74. Tagung der Präsidentinnen und Präsidenten der Oberlandesgerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit einstimmig angenommen. Die wichtigsten Thesen des Grundlagenpapiers wurden bereits in Viefhues, Elektronischer Rechtsverkehr Ausgabe 4/2022, Rn 5, dargestellt.

Das Grundlagenpapier konnte jedoch nur einen ersten Schritt zur Förderung der zwingend notwendigen Diskussion über den Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Deutschen Justiz sein. Das OLG Celle und der EDV-Gerichtstag sind der Auffassung, dass es für ihre möglichst produktive Fortsetzung sinnvoll ist, alle betroffenen „Stakeholder“ miteinzubeziehen. Die Tagung hat deswegen zum Ziel, neben der Sichtweise der Justiz auch die Wissenschaft und Anwaltschaft zu hören.

Der Aufbau der Veranstaltung orientiert sich an dem Grundlagenpapier: Zunächst werden die technischen Grundlagen, von denen die Arbeitsgruppe ausgegangen ist, vorgestellt. Sodann macht Herr Prof. Matthias Grabmair, Ph.D., LL.M., Professorship for Legal Tech an der Technischen Universität München, Ausführungen zu den technischen Möglichkeiten des Einsatzes von KI in der Justiz aus wissenschaftlicher Sicht.

Es folgt eine Vorstellung der durch die Arbeitsgruppe erarbeiteten rechtlichen Anforderungen sowie Grenzen. Im Anschluss spricht Herr Prof. Dr. Thomas Riehm, Lehrstuhl für Deutsches und Europäisches Privatrecht, Zivilverfahrensrecht und Rechtstheorie, Universität Passau, zu den rechtlichen Grenzen des Einsatzes von KI in der Justiz aus wissenschaftlicher Sicht.

Sodann werden einige der in der Anlage zum Grundlagenpapier dargestellten aktuellen KI-Projekte vorgestellt. Themen werden mehrere Projekte zur Richterassistenz, die Typisierung von und Metadatenextraktion aus Dokumenten und die automatisierte Anonymisierung von Gerichtsentscheidungen sein.

Die Veranstaltung schließt mit einer Podiumsdiskussion zu künftigen Einsatzmöglichkeiten von KI in der Justiz. Auf dem Podium wird Herr PräsOLG Dr. Thomas Dickert, Oberlandesgericht Nürnberg, die Position der Verfasserinnen und Verfasser des Grundlagenpapiers und damit der Richterschaft repräsentieren. Frau Rechtsanwältin und Notarin Edith Kindermann, Präsidentin des Deutschen Anwaltsvereins, wird die Sichtweise der Anwaltschaft einbringen. Herr Björn Beck, Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg, wird als Vorsitzender des Themenkreises „Einsatz kognitiver Systeme in der Justiz“ der BLK AG Zukunft über die Aktivitäten der Justizverwaltung sprechen und Herr Prof. Matthias Grabmair, Ph.D., LL.M., Technische Universität München, wird die wissenschaftliche Perspektive einbringen.

Die Veranstaltung wird als Live-Stream auf dem YouTube-Kanal des OLG Celle übertragen. Ein detailliertes Programm wird in Kürze auf den Internetseiten des Oberlandesgerichts Celle sowie des Deutschen EDV-Gerichtstags e.V. veröffentlicht.

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