Herabsetzung der Miete wegen Corona
Der Umstand, dass ein Ladengeschäft aufgrund öffentlich-rechtlicher Anordnung infolge der Corona-Krise geschlossen werden musste und daher keine Einnahmen generieren konnte, stellt keinen Mangel der Mietsache dar.
LG Wiesbaden, Urt. v. 5.11.2020 – 9 O 852/20; ähnlich zuletzt LG Stuttgart v. 19.11.2020 – 11 O 215/20
1. Besichtigungsrecht des Vermieters nach Mängelanzeige
Der Mieter hat nach der Anzeige von Mängeln durch den Mieter grundsätzlich das Recht zur Besichtigung der Wohnung, um diese zu überprüfen. Dies gilt auch bei ihrer Beseitigung durch den Mieter im Wege der Ersatzvornahme.
AG Hamburg, Urt. v. 2.9.2020 – 49 C 173/20
2. Anspruch auf Duldung von Katzennetzen
Wird dem Mieter die Haltung einer Katze gestattet, hat er Anspruch auf Duldung eines nicht mit Substanzeingriffen in die Mietsache verbundenen Katzennetzes auf dem Balkon gegen den Vermieter.
AG Tempelhof-Kreuzberg, Urt. v. 24.9.2020 – 18 C 336/19
1. Keine Prüfung der Verwalterbestellung durch das Grundbuchamt
Das Grundbuchamt hat bei der Prüfung der Verwalterzustimmung nach § 12 WEG die Eintragung nicht wegen bloßer Anfechtbarkeit der Verwalterbestellung zu verweigern.
OLG Düsseldorf, Beschl. v. 30.10.2020 – 3 Wx 182/20
2. Teilnahmerecht trotz Corona
Die Bitte des Verwalters, angesichts der Corona – Krise Vollmacht zu erteilen und der Vorbehalt, die Versammlung bei zu großer Teilnehmerzahl nicht durchzuführen, stellt keine Verhinderung der Teilnahme dar, sondern entspricht ordnungsmäßiger Verwaltung.
LG Frankfurt/M., Urt. v. 17.12.2020 – 2-13 S 108/20
3. Anwendbarkeit neuen Rechts auf Altfälle
Die von einem Wohnungseigentümer erhobene Klage auf Unterlassung unzulässiger Nutzungen ist mit Inkrafttreten des WEMoG unbegründet geworden, da nach § 9a Abs. 2 Fall 1 WEG alleine die Wohnungseigentümergemeinschaft die Beseitigung von Störungen des Gemeinschaftseigentums verlangen kann.
LG Frankfurt/M., Urt. v. 28.1.2021 – 2-13 S 155/19
Anspruch auf Herstellung einer funktionsfähigen Giebelwand
Wird eine gemeinsame Giebelwand zwischen zwei Gebäuden durch Beschädigung eines Gebäudes zur Außenwand, so hat der Eigentümer des Nachbarhauses Anspruch auf Wiederherstellung ihrer Funktionstüchtigkeit gegen den Eigentümer des Nachbargrundstücks.
BGH, Urt. v. 22.1.2021 – V ZR 12/19