Im Januar 2016 bekam ein Autofahrer einen Strafzettel, weil er ohne Anschnallgurt gefahren ist. Das Verwarngeld in Höhe von 30 Euro habe ein Freund des 33-Jährigen anschließend vorbildlich per Überweisung beglichen – und es hörte nicht auf. Offensichtlich hat er gleich einen Dauerauftrag an die Behörde eingerichtet, sodass pünktlich am 22. eines jeden Monats 30 Euro aufs Konto der Polizei Dortmund eingingen, die die Beamten selbstverständlich stets zurücküberwiesen.
Da der Auftrag bei der Bank nicht einzustellen war, beide – Freund wie unangeschnallter Autofahrer waren unbekannt verzogen, bat die Polizei im Internet um Hinweise auf die beiden Männer.
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Gebührenrecht - Frage des Monats: Welche Parteikosten kann ich für meinen Mandanten geltend machen?
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