Tatsache des Monats

Kamera aus: Schadenersatz für filmerprobtes „Starhuhn“

Vögel und Geflügel tauchen oft in Filmproduktionen auf. Vom kleinen Finken bis zum mächtigen Steinadler. Oder eben ein Huhn wie „Sieglinde“. Die trainierte braune Legehenne hatte Auftritte in Filmen und strich Gagen unter ihre Federn. Das lief sehr gut so, bis das Hühnerleben nach einer Hundeattacke jäh endete.

 

Nicht einfach nur eine Henne

Die Eigentümerin des Huhns verklagte den Hundebesitzer auf Schadenersatz. Denn wer professionell in den Armen von Schauspielern liegt oder vor der Kamera flattert und gackert, hat einen hohen Wert. Sieglinde war vor ihrem Tod auch schon wieder gebucht worden. Zudem eignet sich nicht jedes Huhn für die Arbeit am Drehort und es müssen geeignete Tiertrainer für die gefiederten „Stars“ gefunden werden. Je besser ein Huhn auch kompliziertere Filmszenen meistert, desto bessere Gagen pickt es heraus. Auf 4000 EUR war der Hundebesitzer verklagt worden, lediglich 307,50 EUR sprach das Amtsgericht Geldern aber Sieglindes Besitzerin zu. Diese legte Berufung ein.

 

LG Kleve verdoppelt Schadenersatz: Kosten für neues Huhn und dessen Ausbildung

In zweiter Instanz vor dem LG Kleve erhöhte das Gericht den Schadenersatz auf 615 EUR. Die Summe setzte sich aus 15 EUR für ein neu anzuschaffendes Huhn und den Ausbildungskosten von Sieglinde zusammen (zehn Trainerstunden à 60 EUR). Anders als das Amtsgericht zuvor sah das Landgericht auch keine Mitschuld, weil die Besitzerin Sieglinde frei auf ihrem Hof spazieren ließ. Es habe nicht in ihrer Verantwortung gelegen, das Tier gegen unangeleinte herumlaufende Hunde zu schützen.

 

Landgericht Kleve, Urteil vom 17.01.2020

– 5 S 25/19 –

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