Die Produktionsfirma der Krimiserie „Derrick“ wurde von einem italienischen Juristen wegen Rufschädigung verklagt, da in der Folge „Da läuft eine Riesensache“ ein korrupter Anwalt mit Beziehungen zur Mafia seinen Namen trug. Das Oberlandesgericht Koblenz entschied allerdings, dass es sich um keine Rufschädigung handele, da der Name des Anwalts in Italien weit verbreitet sei und keine Verwechslungsgefahr bestehe. (Aktenzeichen 4 U 621/02)
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