Ein verbeamteter Arbeitnehmer schlief während der Arbeitszeit auf seinem Bürostuhl ein, fiel herunter und brach sich dabei die Nase. Den Vorfall meldete er als Arbeitsunfall und erhob Ansprüche aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Er argumentierte, dass der Unfall auf die betrieblichen Bedingungen zurückzuführen sei, da er aufgrund von Überarbeitung eingeschlafen war. Das Sozialgericht Dortmund gab dem Mann Recht und stufte den Vorfall als Arbeitsunfall ein.