Tatsache des Monats

Fremde Frau im Bett darf bleiben

Ein 56-jähriger Mann aus Ulm rief die Polizei, weil er eine fremde Frau in seinem Bett vorgefunden hatte und sich damit nicht zu helfen wusste. Die Beamten fuhren zur Wohnung des Mannes, um sich den Fall anzusehen. Dort angekommen, stellte sich die fremde Frau als die Ehegattin des Anrufers heraus. Es handelte sich um die gemeinsame Wohnung und das Ehebett der Bewohner, was der Ehemann allerdings nicht mehr zu wissen schien, da er zu betrunken war. Als der Mann bei den Beamten vor Ort noch eine Vermisstenanzeige für seine Socken aufgeben wollte, beendeten die Polizisten den Einsatz und beließen die “fremde” Frau bei ihrem Mann.

Diesen Inhalt teilen

Facebook
Twitter
WhatsApp
LinkedIn
E-Mail

Unser KI-Spezial

Erfahren Sie hier mehr über Künstliche Intelligenz – u.a. moderne Chatbots und KI-basierte…