Wie geht es eigentlich den Frauen in der Rechtsbranche? Wie beurteilen Juristinnen, die vor allem als Anwältinnen, Richterinnen, Staatsanwältinnen sowie Verwaltungs- und Unternehmensjuristinnen arbeiten, ihre berufliche Situation? Welche Erfahrungen haben sie gemacht, wo sehen sie Schwierigkeiten und was wünschen sie sich von ihrem Beruf?
Diese Fragen hat eine internationale Untersuchung in den Fokus genommen, die kürzlich von der International Bar Association (IBA) unter dem Titel „Raising the Bar: Women in Law Project“ (auf Deutsch etwa: „Die Messlatte höher legen: Frauen im Rechtswesen“) veröffentlicht wurde. Dieser bereits zweite Bericht zur Repräsentation von Frauen in der Rechtsbranche hat untersucht, wie sich Berufsstrukturen und Arbeitsplatzpraktiken auf den beruflichen Aufstieg und die Mitarbeiterbindung von Juristinnen in den verschiedenen nationalen Rechtsordnungen und Rechtssektoren auswirken. Insgesamt haben an der Studie fast 5.000 Frauen aus über 100 Ländern teilgenommen. Die Befragten kamen dabei überwiegend aus Anwaltskanzleien (55 %), zu 11 % aus dem öffentlichen Dienst und zu 10 % aus Unternehmen, 9 % von ihnen arbeiteten an Gerichten.
Die aktuellen Umfrageergebnisse scheinen – so formuliert es die Studie vorsichtig – zu belegen, dass die Mehrheit der Frauen, die im Rechtswesen arbeiten, mit der Art ihrer Tätigkeit und den Möglichkeiten, ihre beruflichen Fähigkeiten zu entfalten, zufrieden ist. So gaben 69 % der Befragten an, mit ihrer Arbeit insgesamt sehr zufrieden oder zufrieden zu sein; nur 12 % waren unzufrieden oder sogar sehr unzufrieden. 65 % waren auch zufrieden oder sogar sehr zufrieden damit, inwieweit sie ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten in ihrer aktuellen Rolle einsetzen können. Insgesamt 55 % der Juristinnen zeigten sich zudem zufrieden mit ihrem bisherigen beruflichen Werdegang. Etwas schlechter fallen die Zufriedenheitswerte hingegen bei den Arbeitszeiten sowie bei den Aufstiegsmöglichkeiten aus: Weniger als die Hälfte der Befragten (49 %) waren mit den von ihnen geforderten Arbeitszeiten einverstanden und nur 45 % sahen ihre Aufstiegsmöglichkeiten als zufriedenstellend an. Am schlechtesten bewerteten die Juristinnen die Unterstützung seitens des Arbeitgebers beim Zugang zu Kontakten, Netzwerken, Mentoren oder Sponsoren, hier sanken die Zufriedenheitswerte teils unter 40 %.
Diese Werte korrespondieren mit den weiteren Karriereplanungen der Frauen: So gaben 62 % an, dass sie sich aktuell nicht nach einem anderen Arbeitsplatz umsehen, hingegen erwägt 25 % einen Arbeitgeberwechsel und immerhin 19 % wünschen sich eine ganz andere Tätigkeit als bisher. Auffällig ist in diesem Zusammenhang, dass viele der Befragten (60 %) den Wunsch nach flexibleren Arbeitszeiten äußerten; eine bessere „Work-Life-Balance“ (so 31 %) war hierfür nur einer der genannten Gründe. Das Finanzielle spielt bei einem Wechselwunsch demgegenüber eine eher untergeordnete Rolle: Lediglich 39 % der wechselwilligen Juristinnen gab an, dass sie mehr Gehalt anstreben.
Die Forscher befassten sich auch mit der Frage, warum Frauen vorzeitig aus dem Beruf aussteigen. Als häufigste Gründe für den Berufsausstieg wurden von den Juristinnen genannt: Unzufriedenheit mit der Unternehmenskultur (50 %), Suche nach einer besseren Unterstützung für die psychische oder physische Gesundheit an anderer Stelle (49 %), erlebte Benachteiligung oder Diskriminierung in der aktuellen Position (24 %) sowie mangelnde Work-Life-Balance (24 %). Aus den Studienergebnissen leitet die IBA eine Reihe von Empfehlungen ab, um die berufliche Situation von Frauen in der Rechtsbranche zu verbessern. Im Mittelpunkt steht hierbei der Aufbau sichtbarer, zugänglicher und kulturell verankerter Unterstützungsstrukturen durch den Arbeitgeber sowie die Schaffung nachhaltiger Karrierewege, etwa durch Coaching- und Mentoringprogramme sowie gezielte Schulungen. Etwaige zusätzliche Belastungen der Frauen durch familiäre Care-Arbeit sollte anerkannt und durch Unterstützungsmaßnahmen flankiert werden. Flexible Arbeitszeiten sollten enttabuisiert und normalisiert werden.
Der 73-seitige Report des IBA-Projekts kann (in englischer Sprache) unter https://www.ibanet.org/document?id=IBA-Gender-Project-Phase-2-Report abgerufen werden.
[Quelle: IBA]










