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2. Zwischenbericht zur Teillegalisierung des Cannabiskonsums

Vor rund zwei Jahren, am 1.4.2024, ist das Konsumcannabisgesetz (KCanG) in Kraft getreten, das den Besitz und den Anbau der Droge in einem eng definierten Rahmen legalisiert. Da das Vorhaben politisch stark umstritten war und zudem jegliche Erfahrungswerte zu einer teilweisen Legalisierung fehlten, war im Gesetz zugleich bestimmt worden, dass die Auswirkungen zu evaluieren sind (vgl. § 43 KCanG). Diese Evaluierung wurde nach Inkrafttreten des Gesetzes einer Forschungsgruppe übertragen, die sich aus Mitarbeitern des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf, des Universitätsklinikums Düsseldorf und des Kriminologischen Instituts der Universität Tübingen zusammensetzt.

Diese Forschergruppe hatte bereits im vergangenen Jahr einen ersten Zwischenbericht vorgelegt und unter dem Titel „Evaluation des Konsumcannabisgesetzes (EKOCAN)“ veröffentlicht (s. dazu näher ZAP 2025, 1030). Darin kamen die Wissenschaftler zu dem – vorläufigen – Ergebnis, dass die Zeit seit Inkrafttreten des Gesetzes noch nicht ausgereicht hatte, um „robuste Aussagen“ zu präsentieren; einen „dringenden Handlungsbedarf“ auf irgendeinem der Untersuchungsfelder konnten sie deshalb zu diesem Zeitpunkt auch noch nicht erkennen. Anfang April dieses Jahres hat die Forschergruppe – sozusagen passend zum zweiten Jahrestag der Novelle – nun einen zweiten Zwischenbericht publiziert, in dem schon etwas konkretere Aussagen gemacht werden.

Wie bereits der erste Zwischenbericht geht auch der neue Bericht speziell auf die Aspekte Entwicklung des Cannabismarktes, Gesundheitsschutz (vor allem bei Kindern und Jugendlichen) und auf die Kriminalitätsentwicklung ein. Zudem beleuchten die Forscher diesmal speziell auch die Entwicklungen beim sog. Medizinalcannabis.

Zu den Entwicklungen auf dem Cannabismarkt hebt der Bericht hervor, dass ein „moderat wachsender“ Anteil des in Deutschland konsumierten Cannabis aus „grundsätzlich legalen“ Quellen stammt. Insgesamt sei ein Anstieg des Konsums, der speziell auf die Reform zurückgeführt werden könne, zum jetzigen Zeitpunkt nicht erkennbar, so die Wissenschaftler. Sie beobachten allerdings gewisse Verschiebungen: Seit der Teillegalisierung würden immer mehr Konsumierende ihr Cannabis selbst anbauen oder es aus Apotheken beziehen. Besonders stark sei der Zuwachs bei den Importen von Cannabis aus medizinischem Anbau, hier sei die Menge von 2024 auf 2025 um 198 % gestiegen; dies betrachten die Forscher mit einiger Besorgnis, denn speziell Medizinalcannabis mit hohem Wirkstoffgehalt bedeute auch ein höheres Gesundheitsrisiko für die Konsumenten. Demgegenüber hätten die Anbauvereinigungen ihr Potenzial zur Bedienung des Cannabismarktes bisher noch nicht entfalten können, da bislang nur sehr wenige dieser Vereinigungen genehmigt worden seien.

Diese Verschiebungen der Bezugsquellen haben offenbar auch Auswirkungen auf die organisierte Kriminalität, stellten die Forscher fest. Die Zunahme des Eigenanbaus und des Bezugs von Medizinalcannabis aus der Apotheke bei gleichzeitig ausbleibendem starken Anstieg des Konsums deuteten auf eine schrumpfende Bedeutung des Schwarzmarktes hin, so der Bericht. Dies könne in der Folge zu einer finanziellen Schwächung krimineller Gruppierungen beitragen. Auf der anderen Seite sei eine im Rahmen von EKOCAN durchgeführte Befragung von über 2.000 Personen aus den Reihen der Kriminalpolizei zu dem Ergebnis gekommen, dass es infolge der Teillegalisierung aus Sicht der Praxis schwieriger geworden sei, die Akteurinnen und Akteure auf dem Schwarzmarkt für den verbotenen Handel mit Cannabis zur Rechenschaft zu ziehen. Oft sei es für die Strafverfolgungsbehörden schlicht nicht mehr erkennbar, woher das betreffende Cannabis stamme.

Besorgt zeigten sich die Wissenschaftler über die Beobachtung, dass Beratungsangebote durch jugendliche Cannabiskonsumenten inzwischen deutlich seltener in Anspruch genommen werden als vor der Einführung der Novelle. Den Grund dafür sehen sie u.a. darin, dass es keine regelhaften Zuweisungen zu Frühinterventionskursen mehr gibt. Außerdem habe sich die Zusammenarbeit zwischen den dafür relevanten Akteurinnen und Akteuren aufgrund unklarer Zuständigkeiten verkompliziert, urteilen sie.

Ihr Fazit nach rund zwei Jahren Cannabis-Teillegalisierung: Es gibt Anzeichen dafür, dass der Schwarzmarkt langsam durch legale Angebote verdrängt wird. Allerdings nimmt Deutschland damit auch in Kauf, dass es durch die Reform den größten prinzipiell legal-kommerziellen Markt für Cannabis in Europa schafft – mit einer zunehmenden Gefährdung für den Gesundheitsschutz insb. durch die Nutzung hoch potenter Medizin-Cannabisblüten. Gleichzeitig ist aus Sicht der Strafverfolger die Kontrolle und Verfolgung cannabisbezogener Kriminalität schwieriger geworden. Die Empfehlungen der Wissenschaftler korrespondieren mit diesen – vorläufigen Erkenntnissen: Vor allem hoch wirksames Medizinalcannabis mit seinem gesteigerten Risiko, psychische Probleme zu verursachen, sollte künftig nicht mehr regelhaft verschrieben werden. Dem Rückgang der Nutzung von Frühinterventions- und Beratungsangeboten sollte durch Stärkung dieser Strukturen entgegengewirkt werden. Der Anbau und die Weitergabe von Cannabis in Anbauvereinigungen sollte gestärkt werden, damit das Ziel der Schwarzmarktverdrängung tatsächlich erreicht werden könne. Auch sollte überlegt werden, die strafprozessualen Ermittlungsmaßnahmen nachzujustieren, um den Schwierigkeiten der Strafverfolger Rechnung zu tragen.

Die Evaluierung wird fortgesetzt und soll im Frühjahr 2028 abgeschlossen werden. Der aktuelle 2. Zwischenbericht des EKOCAN-Projekts ist unter https://www.fdr.uni-hamburg.de/record/18530 abrufbar.

[Quelle: Universität Hamburg]

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