Die bisherige Beschränkung der Erlaubnis zur unentgeltlichen Hilfeleistung in Steuersachen auf Angehörige soll aufgehoben werden. Dies sieht ein von der Bundesregierung kürzlich eingebrachter Entwurf zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes vor (vgl. BT-Drucks 21/4550). Nach Ansicht der Bundesregierung berücksichtigt die starre Beschränkung auf Angehörige den gesellschaftlichen Wandel und das Vordringen alternativer Lebenskonzepte nicht, die an die Stelle traditioneller familiärer Bindungen getreten seien.
Damit soll die unentgeltliche Hilfeleistung in Steuersachen im Regelfall zulässig werden. Durch die Neuregelung sollen auch „Tax Law Clinics“ an oder im Umfeld von Hochschulen zulässig werden. In „Tax Law Clinics“ sollen unter Anleitung besonders qualifizierter Personen Hilfeleistungen in Steuersachen angeboten werden. Damit sollen das ehrenamtliche Engagement und die Gewinnung von Nachwuchskräften gefördert werden. Außerdem ist im Gesetzentwurf eine Modernisierung der Vorschriften über Lohnsteuerhilfevereine vorgesehen; auch deren Beratungsbefugnis soll erweitert werden (s. zu dem Vorhaben auch den Gesetzgebungsreport in dieser Ausgabe, Deckenbrock/Sossna, ZAP 2026, 227).
[Quelle: Bundestag]










