Im März hat die Bundesrechtsanwaltskammer den neuesten STAR-Bericht zur Lage der Rechtsanwaltskanzleien vorgelegt. STAR (Statistisches Berichtssystem für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte) stellt eine durch das Institut für Freie Berufe in Nürnberg im Auftrag der Bundesrechtsanwaltskammer erstellte spezifische Erhebung dar, die sich ausschließlich mit dem rechtsberatenden Berufsstand beschäftigt und über die amtliche Berichtserstellung durch das Statistische Bundesamt hinausgeht; letztere ist weniger detailliert und beleuchtet zumeist nur die wirtschaftliche Situation der einzelnen Branchen. Die jüngste Untersuchung zum Jahr 2024, an der mehr als 3.400 Kollegen teilgenommen hatten, befasst sich mit der allgemeinen beruflichen Situation von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten. Im Fokus standen u.a. die Themen nicht-anwaltliches Personal, Ausbildung sowie Erfolgshonorare.
Zu den wichtigsten Ergebnissen des STAR-Berichts 2024 zählt, dass etwa 20 % der Kanzleien Rechtsanwaltsfachangestellte ausbilden, wobei jüngere Berufsträger dies deutlich häufiger tun als ältere. In den ostdeutschen Rechtsanwaltskammerbezirken wird insgesamt seltener ausgebildet; hier zeigt sich der Fachkräftemangel bereits stärker. Der Bericht geht auch darauf ein, dass es den Kanzleien derzeit offenbar schwerfällt, Nachwuchs im Bereich ReNos/ReFas zu gewinnen (vgl. zu dem Thema auch die aktuelle Statistik der Rechtsanwaltskammern, ZAP 2025, 185 sowie zum Qualitätssiegel für ausbildende Kanzleien ZAP 2025, 369). So berichteten 17 % der Untersuchungsteilnehmer, dass sie im vergangenen Jahr unbesetzte Ausbildungsplätze hatten. Von diesen gaben 60 % an, erst gar keine Bewerbungen erhalten zu haben; die übrigen konnten zwar Bewerber verzeichnen, allerdings scheiterte die Stellenbesetzung dann aus verschiedenen Gründen. Der häufigste Grund hierfür war, dass die Bewerbung vom Bewerber selbst zurückgezogen wurde (58 % der Fälle), gefolgt von ungenügenden Schulnoten oder ungenügenden Sprachkenntnissen des Bewerbers/der Bewerberin. Auch berichteten 40 % der betroffenen Rechtsanwälte von unterschiedlichen Vorstellungen bezüglich des Arbeitsalltags (beispielsweise bezüglich Arbeitszeitflexibilität oder Work-Life-Balance). Hingegen spielten ungleiche Gehaltsvorstellungen von Kanzlei und Bewerber mit 11 % eine vergleichsweise geringe Rolle.
Ein weiterer wichtiger Aspekt der aktuellen Untersuchung war die Einstellung der Anwaltschaft zu Erfolgshonoraren. Hier hatte die BRAK bereits im Rahmen einer Gesetzesevaluierung vorab einige Ergebnisse an das BMJ berichtet (vgl. dazu ZAP 2025, 222). Zu diesem Thema ergab die aktuelle Erhebung, dass die durch das „Legal-Tech-Gesetz“ zum 1.10.2021 geschaffene Möglichkeit, bei Streitwerten bis 2.000 € Erfolgshonorare zu vereinbaren, lediglich von 11 % der Umfrageteilnehmer genutzt wurde. Betrachtet man die Kanzleien differenzierter, zeigt sich, dass der Einsatz dieses Honorarmodells mit der Größe und der Anzahl der Spezialisierungen in einer Kanzlei ansteigt. Vergleichsweise häufig bzw. merklich über dem Durchschnitt hatten Anwälte, die auf Medizinrecht spezialisiert sind, mit einem Anteil von 19 % Erfolgshonorare vereinbart, gefolgt von Kollegen, die als Tätigkeitsschwerpunkt Versicherungsrecht angegeben haben (17 %) sowie von Anwälten mit einer Spezialisierung auf Urheber- und Medienrecht (16 %). Von den Familienrechtlern hingegen berichteten nur 7 % von derartigen Vergütungsvereinbarungen, bei den Kollegen im Miet- und Wohnungseigentumsrecht waren es 8 %.
Interessant war zu diesem Punkt auch die Betrachtung der Erfolgsquote: Die Forscher wollten von denjenigen Rechtsanwälten, die im Berichtsjahr Erfolgshonorare vereinbart hatten, auch wissen, in wie vielen Fällen hierbei der Erfolgsfall eingetreten ist. Hier ergab sich über alle antwortenden Anwälte hinweg eine durchschnittliche Erfolgsquote von 65 %, wobei 42 % der Betroffenen sogar über eine Erfolgsquote von 100 % berichteten. Nach Rechtsgebieten differenziert wiesen Rechtsanwälte, die auf Insolvenzrecht spezialisiert sind, mit einer durchschnittlichen Erfolgsquote von 83 % den höchsten Wert auf, ihre Kollegen, deren Tätigkeitsschwerpunkt auf Energierecht liegt, mit 47 % dagegen die geringste Erfolgsquote. Dazwischen lagen mit 74 % die Kollegen mit Spezialisierung auf Arbeitsrecht, mit 71 % die Kollegen, deren Tätigkeitsschwerpunkt auf Handels- und Gesellschaftsrecht liegt und mit 48 % Anwälte, die sich auf Schuldrecht spezialisiert haben; Familienrechtler kamen auf eine Erfolgsquote von 52 %.
Der vollständige 367-seitige STAR-Bericht 2024 kann auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer als PDF-Dokument unter https://www.brak.de/presse/zahlen-und-statistiken/star2024 abgerufen werden.
[Quelle: BRAK]