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Personalia

Ende März ist der Vizepräsident des Bundesarbeitsgerichts Dr. Rüdiger Linck in den Ruhestand getreten. Herr Dr. Linck begann seine richterliche Tätigkeit in der Arbeitsgerichtsbarkeit des Landes Baden-Württemberg. Hier war er an verschiedenen Arbeitsgerichten tätig, bevor er 1993 in die Sächsische Arbeitsgerichtsbarkeit wechselte; 1996 wurde er Vorsitzender Richter am Sächsischen Landesarbeitsgericht. 2001 wurde Herr Dr. Linck an das Bundesarbeitsgericht berufen, wo er in der Folge verschiedenen Senaten angehörte. 2017 übernahm er den Vorsitz des 5. Senats, den er bis zu seinem Ausscheiden innehatte. Im Jahr 2021 fiel ihm zudem die Aufgabe zu, das Bundesarbeitsgericht interimsmäßig zu leiten, da es nach dem Ausscheiden der bisherigen Gerichtspräsidentin Ingrid Schmidt mehrere Monate dauerte, bis die Stelle mit Inken Gallner neu besetzt werden konnte. Während seiner richterlichen Tätigkeit am BAG hat Herr Dr. Linck die Rechtsprechung auf zahlreichen arbeitsrechtlichen Gebieten maßgeblich geprägt und fortentwickelt, vor allem zu Fragen der Arbeitsvertragskontrolle, zu Sonderzahlungen und leistungsorientierten Vergütungsbestandteilen, nachvertraglichen Wettbewerbsverboten und zur Reichweite und Kontrolle des Weisungsrechts des Arbeitgebers.

Am Bundesgerichtshof ist der bisherige Vorsitzende Richter Prof. Dr. Wolfgang Kirchhoff Ende März 2025 in den Ruhestand getreten. Wolfgang Kirchhoff war nach seinem Studium zunächst 15 Jahre als Rechtsanwalt in vornehmlich wirtschaftsrechtlich orientierten Kanzleien tätig, bevor er 2004 Richter am BGH wurde. Hier gehörte er zunächst dem X. sowie später dem I. Zivilsenat an, bevor er 2019 in den XIII. Senat wechselte, dessen Vorsitz er 2022 – zeitgleich mit dem Vorsitz im Kartellsenat – übernahm. Neben seiner spruchrichterlichen Tätigkeit war Prof. Dr. Kirchhoff in der Zeit von Mitte 2006 bis Mitte 2022 Mitglied des Richterrats des Gerichts und für acht Jahre auch dessen Vorsitzender. Während seiner über 20-jährigen Zugehörigkeit zum BGH hat Prof. Kirchhoff vor allem die Rechtsprechung des Kartellsenats sowie des I. und XIII. Zivilsenats maßgeblich geprägt.

Die mit seinem Ausscheiden frei gewordenen Stellen im XIII. und im Kartellsenat sind mit der neu ernannten Richterin am BGH Ulrike Pastohr besetzt worden. Sie kommt vom OLG Düsseldorf, wo sie zuletzt einem Kartellsenat angehörte. Am BGH wird sie zukünftig außer in den genannten Senaten auch im VIa. Zivilsenat (Hilfssenat) tätig sein, der für Ansprüche wegen unzulässiger Abschalteinrichtung bei Dieselfahrzeugen zuständig ist.

Am BGH gibt es zudem 11 neue Rechtsanwälte bzw. Rechtsanwältinnen: RAin Dr. Ines Bodenstein (Stuttgart), RA Dr. Truls Hebrant (Berlin), RA Dr. Jochen Höger (Karlsruhe), RA Dr. Christoph Hugemann (Hamm), RA Dr. Maximilian Konrad (München), RA Dr. Maximilian Menn (Frankfurt a.M.), RAin Dr. Julia Nobbe (Mannheim), RA Arne Quast (Karlsruhe), RA Prof. Dr. Patrick Schmidt (Duisburg), RA Dr. Matthias Schröder (Stuttgart) sowie RAin Dr. Sophie Charlotte Thürk (Karlsruhe).

[Quellen: BAG/BGH/BMJ]

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