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Länderübergreifende Strategie zur Digitalisierung der Justiz verabschiedet

Anfang April hat der E-Justice-Rat unter dem Vorsitz des Landes Nordrhein-Westfalen eine länderübergreifende Strategie zur Digitalisierung der Justiz beschlossen. Mit der neuen Digitalstrategie werden erstmals Leitprinzipien für die bundesweite digitale Entwicklung der Justiz definiert, die in den kommenden Jahren von allen Justizverwaltungen gemeinsam umgesetzt werden sollen.

Der E-Justice-Rat ist ein im Jahr 2012 von Bund und Ländern geschaffenes Gremium, in dem die Amtschefinnen und Amtschefs der Justizverwaltungen regelmäßig über gemeinsame digitale Lösungen für Gerichte, Staatsanwaltschaften und Justizvollzugseinrichtungen beraten. Ziel ist es, auf Basis einer engen Zusammenarbeit zwischen den Ländern die Justiz durch digitale Lösungen zu modernisieren und für effizientere Arbeitsabläufe der Justizbehörden zu sorgen. Die jetzt beschlossene länderübergreifende Strategie sieht vor, in allen Bereichen der Justiz digitale Werkzeuge zu entwickeln und einzusetzen, damit Anträge und Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen oder anderen Rechtssuchenden auf einfachem Wege digital eingereicht und verarbeitet werden können. Dabei sollen die digitalen Kommunikationswege sowohl zu den Behörden und Kommunen als auch zu den professionellen Verfahrensbeteiligten der rechtsberatenden Berufe ausgebaut und medienbruchfreie Arbeitsabläufe geschaffen werden. Am Ende soll eine barrierefreie und bürgernahe Justiz für die gesamte Bundesrepublik stehen.

Justizmitarbeitende sollen sich in der Folge stärker auf ihre Kernaufgaben konzentrieren können: die Rechtsprechung und die Interaktion mit den Bürgerinnen und Bürgern. Komplizierte Regelungen und unnötige administrative Hürden sollen durch die neue Digitalstrategie reduziert werden. Bei internen Abläufen soll zudem der Einsatz künstlicher Intelligenz in Betracht kommen. Alle Entwicklungen sollen sich dabei an den Grundsätzen der richterlichen Unabhängigkeit, der Entscheidungsfreiheit der Staatsanwaltschaften und der sachlichen Unabhängigkeit des Rechtspflegebereichs orientieren. Zugleich sollen nationale Digitalvorhaben enger mit Entwicklungen auf europäischer Ebene verzahnt werden.

[Quelle: Justiz NRW]

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