Der Deutsche Anwaltverein hat einen neuen Präsidenten. Der Vorstand des Vereins wählte Mitte Februar den Berliner Anwalt und bisherigen Vizepräsidenten Stefan von Raumer einstimmig an die Spitze. Er löst damit Dr. h. c. Edith Kindermann ab, die den DAV in den letzten sechs Jahren geführt hatte. In seiner Antrittsrede lobte von Raumer das Wirken seiner Vorgängerin: Sie habe mit großem Einsatz für die Anwaltschaft gestritten und viel erreicht. Dem DAV habe sie durch ihren unermüdlichen Einsatz und ihre Präsenz in den örtlichen Vereinen ein Gesicht gegeben. Besonders habe sie sich für die Wahrung des Zugangs zum Recht – speziell in ländlichen Regionen – eingesetzt und auch an der jüngst erkämpften Gebührenerhöhung für die Anwaltschaft maßgeblichen Anteil. Für seine eigene Amtszeit kündigt von Raumer an, weiter an der Stärkung der Resilienz des Rechtsstaats arbeiten zu wollen. „Was auf Bundesebene begonnen wurde, sollte auch bei den Landesverfassungsgerichten fortgeführt werden“, forderte er in seiner Rede. Ein weiterer Schwerpunkt seiner Präsidentschaft werde auf der Wahrung der Rechte der Bürger bei Behörden und Gerichten liegen. Der Zugang zum Recht für die Bürger führe über die Anwaltschaft, betonte der neue Präsident. Der 1965 in München geborene Jurist studierte in Freiburg und ist seit 1995 als Rechtsanwalt mit den Schwerpunkten Verfassungsrecht und Menschenrechte tätig. 2008 war er Gründungsmitglied des Menschenrechtsausschusses des DAV, seit 2019 ist er auch dessen Ausschussvorsitzender. Weiterhin gehört von Raumer dem DAV-Verfassungsrechtsausschuss an, seit 2022 vertritt er den Verein im Rat der International Bar Association und im Beirat der European Lawyers Foundation und ist seit Anfang 2024 Vorsitzender der deutschen Delegation beim Rat der Anwaltschaften der Europäischen Gemeinschaft (CCBE).
Am 18. Februar ist der Strafrechtler Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Claus Roxin im Alter von 93 Jahren verstorben. Roxin war einer der bekanntesten und einflussreichsten Strafrechtsdogmatiker der deutschen Nachkriegszeit. Er wurde am 15. Mai 1931 in Hamburg geboren und absolvierte dort auch seine Schulzeit und sein Jurastudium. 1957 promovierte er mit der Dissertation „Offene Tatbestände und Rechtspflichtmerkmale“, die Habilitation folgte 1962; seine Habilitationsschrift „Täterschaft und Tatherrschaft“ ist heute noch jedem Jurastudenten ein Begriff. 1963 wurde Roxin Professor an der Georg-August-Universität Göttingen, 1971 wechselte er an die Ludwig-Maximilians-Universität in München. Dort forschte und lehrte er 28 Jahre als Ordinarius für Strafrecht, Strafprozessrecht und allgemeine Rechtslehre. Seine Vorarbeiten für die große Strafrechtsreform Mitte der 1970er Jahre sowie auch seine umfangreichen Veröffentlichungen prägten das deutsche Strafrecht nachhaltig; viele von ihnen wurden in zahlreiche, auch außereuropäische Sprachen übersetzt. Die von ihm in die Strafrechtsdogmatik eingeführten Figuren – u.a. die Lehre von der objektiven Zurechnung, die mittelbare Täterschaft durch organisatorische Machtapparate und die Tatherrschaftsdoktrin – sind bis heute gültige Lehrinhalte. Einem breiten Publikum wurde Roxin durch Gastauftritte in der Fernsehreihe „Wie würden Sie entscheiden?“ bekannt. Die Strafrechtswelt trauert um einen großen Juristen, der sich unermüdlich für ein humanes Strafrecht eingesetzt hat, das nicht die Vergeltung, sondern die Gewährleistung eines friedlichen Zusammenlebens in den Mittelpunkt stellt.
[Red.]