Der Deutsche Anwaltverein hat einen neuen Präsidenten. Der Vorstand des Vereins wählte Mitte Februar den Berliner Anwalt und bisherigen Vizepräsidenten Stefan von Raumer einstimmig an die Spitze. Er löst damit Dr. h. c. Edith Kindermann ab, die den DAV in den letzten sechs Jahren geführt hatte. In seiner Antrittsrede lobte von Raumer das Wirken seiner Vorgängerin: Sie habe mit großem Einsatz für die Anwaltschaft gestritten und viel erreicht. Dem DAV habe sie durch ihren unermüdlichen Einsatz und ihre Präsenz in den örtlichen Vereinen ein Gesicht gegeben. Besonders habe sie sich für die Wahrung des Zugangs zum Recht – speziell in ländlichen Regionen – eingesetzt und auch an der jüngst erkämpften Gebührenerhöhung für die Anwaltschaft maßgeblichen Anteil. Für seine eigene Amtszeit kündigt von Raumer an, weiter an der Stärkung der Resilienz des Rechtsstaats arbeiten zu wollen. „Was auf Bundesebene begonnen wurde, sollte auch bei den Landesverfassungsgerichten fortgeführt werden“, forderte er in seiner Rede. Ein weiterer Schwerpunkt seiner Präsidentschaft werde auf der Wahrung der Rechte der Bürger bei Behörden und Gerichten liegen. Der Zugang zum Recht für die Bürger führe über die Anwaltschaft, betonte der neue Präsident. Der 1965 in München geborene Jurist studierte in Freiburg und ist seit 1995 als Rechtsanwalt mit den Schwerpunkten Verfassungsrecht und Menschenrechte tätig. 2008 war er Gründungsmitglied des Menschenrechtsausschusses des DAV, seit 2019 ist er auch dessen Ausschussvorsitzender. Weiterhin gehört von Raumer dem DAV-Verfassungsrechtsausschuss an, seit 2022 vertritt er den Verein im Rat der International Bar Association und im Beirat der European Lawyers Foundation und ist seit Anfang 2024 Vorsitzender der deutschen Delegation beim Rat der Anwaltschaften der Europäischen Gemeinschaft (CCBE).
[Red.]
 
															
 
															 
								 
								 
								 
								 
								 
								 
								 
								 
								





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