Beitrag

Erneuter Rückgang bei den Anwaltszulassungen

Ein erneut (leichter) Rückgang bei der Gesamtmitgliederzahl und den Einzelzulassungen bei gleichzeitigem Aufwärtstrend im Frauenanteil sowie bei den Syndizi und den Berufsausübungsgesellschaften – das ist das Fazit aus der jüngsten Mitgliederstatistik, die die Bundesrechtsanwaltskammer kürzlich für das Jahr 2024 vorgelegt hat. Danach verzeichneten die 28 Rechtsanwaltskammern am Ende des vergangenen Jahres insgesamt 172.084 Mitglieder. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies insgesamt einen leichten Rückgang um 430 Mitglieder (172.514 Mitglieder; – 0,25 %).

Der Rückgang ist im Wesentlichen auf 82,27 % weniger nichtanwaltliche Mitglieder von Geschäftsführungs- und Aufsichtsorganen von Berufsausübungsgesellschaften nach § 60 BRAO zurückzuführen. Zwar ist die Gesamtzahl der Anwälte in allen Zulassungsarten bundesweit um 0,44 % gestiegen (166.504; Vorjahr: 165.776), dennoch ist die Anzahl der Mitglieder in Einzelzulassung diesmal erneut deutlich zurückgegangen – sie machen mit 83,31 % den größten Anteil an den natürlichen Mitgliedern in den Rechtsanwaltskammern aus. Zum Stichtag waren es 138.715 und damit 874 weniger als im Vorjahr (139.589; – 0,63 %). Die Entwicklung der Einzelzulassungen, die seit dem Jahr 2017 einen kontinuierlichen Abwärtstrend aufweisen, zeigt somit eine anhaltende Tendenz. Dennoch stieg ihr weiblicher Anteil um 0,07 % von 48.542 auf 48.575 Rechtsanwältinnen.

Am meisten legten die Syndizi mit 11,45 % zu: 7.585 Syndikusanwälte waren zum Jahreswechsel zugelassen, 779 mehr als im Vorjahr (6.806). Der Trend zu dieser Zulassungsart hält damit an – ebenso die Beliebtheit bei Frauen: Der weibliche Anteil lag bei 60,42 % (Vorjahr 59,39 %). Insgesamt lag der Frauenanteil unter den bundesweit zur Anwaltschaft Zugelassenen (166.504) mit 62.514 Rechtsanwältinnen bei 37,33 % (Vorjahr: 37,09 %). Der weibliche Mitgliederanteil in allen Zulassungsarten ist um 1,66 % gestiegen (Vorjahr: 1,52 %). Der Aufwärtstrend hält damit an.

Die Anzahl der Berufsausübungsgesellschaften erhöhte sich um 8,44 % – von 4.727 im Vorjahr zu jetzt 5.126 zugelassenen Mitgliedern der Rechtsanwaltskammern. Den größten Anteil daran haben die 3.376 PartGmbB (Vorjahr: 3.177), gefolgt von den 1.525 GmbHs (Vorjahr: 1.404). Fast verdreifacht hat sich die Zahl der zugelassenen GmbH & Co. KG (61; Vorjahr: 22).

Die Anzahl der Fachanwälte ist ebenfalls weiter gestiegen. Zum Jahresende gab es 46.800 Fachanwälte (Vorjahr: 46.035; + 1,66 %), davon 15.523 Fachanwältinnen (Vorjahr: 15.201; + 2,12 %). Damit ist der Frauenanteil bei den Fachanwaltschaften erneut gestiegen und liegt bei 33,17 % (Vorjahr: 33,02 %). Gemessen an der Gesamtzahl der zugelassenen Rechtsanwälte sind 28,11 % (Vorjahr: 27,77 %) auch Fachanwälte; von den insgesamt zugelassenen Rechtsanwältinnen sind 24,72 % (Vorjahr: 24,83 %) auch Fachanwältinnen. Die Anzahl der erworbenen Fachanwaltstitel hat mit insgesamt 58.655 Titeln weiter zugenommen (Vorjahr: 58.474; + 0,31 %), insb. unter den weiblichen Titelträgern (18.608; Vorjahr: 18.344; + 1,44 %). Diese Fachanwaltstitel verteilen sich wie folgt: 35.404 Rechtsanwälte (davon 12.567 weiblich) erwarben einen Fachanwaltstitel, 10.046 (davon 2.717 weiblich) zwei Fachanwaltstitel und 1.350 (davon 239 weiblich) die höchstmöglichen drei Fachanwaltstitel.

Beliebteste Fachanwaltschaft ist nach wie vor die für Arbeitsrecht (11.314; Vorjahr: 11.163), gefolgt von Familienrecht (8.528; Vorjahr: 8.759) und Steuerrecht (4.641; Vorjahr: 4.695). Die höchsten Zuwächse verzeichneten im vergangenen Jahr die Fachanwaltschaften für Vergaberecht (+ 7,1 %), Migrationsrecht (+ 6,77 %) und Internationales Wirtschaftsrecht (+ 6,5 %). Die Fachanwaltschaften für Sozialrecht (– 2,88 %), für Familienrecht (– 2,64 %) und für Transport- und Speditionsrecht (– 1,32 %) hatten hingegen die höchsten Rückgänge.

[Quelle: BRAK]

Diesen Beitrag teilen

Facebook
Twitter
WhatsApp
LinkedIn
E-Mail

Unser KI-Spezial

Erfahren Sie hier mehr über Künstliche Intelligenz – u.a. moderne Chatbots und KI-basierte…