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Kurt Stollenwerk verabschiedet sich von der ZAP

Bereits anlässlich seines 95. Geburtstages, den er im August vergangenen Jahres feierte, hatte unser ZAP-Autor Kurt Stollenwerk angekündigt, die von ihm langjährig betreute Berichterstattung über familienrechtliche Neuerungen künftig in jüngere Hände zu legen. Nun ist es so weit: Die aktuelle Rechtsprechungsübersicht zum Familienrecht – 2. Halbjahr 2024 (in dieser ZAP-Ausgabe, S. 238 ff.) ist die letzte aus seiner Feder. Der ehemalige Richter am Amtsgericht und langjährige Weggefährte des ZAP-Gründers Egon Schneider – beide kannten sich bereits seit Studienzeiten und waren später auch Richterkollegen in Köln – betreut unsere Rechtsprechungsübersicht zu diesem Rechtsgebiet damit seit gut 30 Jahren: Im Spätsommer 1994 erschien sein erster Beitrag in dieser Rubrik.

Seither hat Kurt Stollenwerk die ZAP-Leserinnen und -Leser kompetent und immer mit Blick auf alle für Familienrechtler relevanten Gerichtsentscheidungen zuverlässig in halbjährlich erscheinenden Beiträgen auf dem Laufenden gehalten. Darüber hinaus verfasste er für die ZAP auch spezielle Beiträge außerhalb der Rechtsprechungsreihe, schwerpunktmäßig zum Kindesunterhalt. Redaktion und Verlag bedanken sich an dieser Stelle bei unserem Autor für die jahrzehntelange treue Mitarbeit und wünschen ihm für den wohlverdienten Ruhestand alles Gute.

Fortgeführt wird die Rechtsprechungsübersicht zum Familienrecht in der ZAP ab Mitte des Jahres von der ZAP-Autorin Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht und für Erbrecht Maria Demirci aus München.

[Verlag und Redaktion]

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