Im Oktober haben zehn Verbände, darunter der Deutsche Juristinnenbund, der Kinderschutzbund Bundesverband, der Verband alleinerziehender Mütter und Väter und der AWO Bundesverband, Forderungen mit Blick auf künftige Änderungen imFamilienrecht formuliert. In einem als „Appell“ überschriebenen Punktepapier haben sie eine Reihe von Zielen aufgelistet, die eine künftige Reform insb. im Kindschafts- und Unterhaltsrecht ihrer Auffassung nach verfolgen müsste. Konkreter Anlass des Vorstoßes der Verbände war das derzeit noch in Vorbereitung befindliche Familienrechtspaket der Ampel-Regierung (s.dazu auch ZAP 2024, 245 und 751); ob dieses nach dem Ende der bisherigen Regierungskoalition noch Verwirklichungschancen hat, ist mehr als fraglich. Die von den Verbänden erhobenen Forderungen sind allerdings grds. formuliert, sodass sie sich auch an einen künftigen Familiengesetzgeber richten.
Bei ihren Forderungen konzentrieren sich die Verbände auf Reformen im Kindschafts- und Unterhaltsrecht. Diesbezüglich appellieren sie „nachdrücklich“ an den Bund und die Länder, u.a. folgende Punkte umzusetzen:
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Verankerung des Gewaltschutzes auch im Umgangsrecht
Nach Auffassung der Verbände sollte ein Gewaltschutz nicht nur – wie derzeit geplant – im Sorgerecht, sondern auch im Umgangsrecht verankert werden. Im Falle von häuslicher Gewalt und Partnerschaftsgewalt müsse vermutet werden, so die Verfasser, dass der Umgang mit dem gewaltausübenden Elternteil i.d.R. nicht dem Kindeswohl diene.
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Gemeinsame Sorgeerklärung
Die gemeinsame Sorge von unverheirateten Eltern sollte weiterhin durch eine gemeinsame Sorgeerklärung etabliert und nicht automatisch mit der Vaterschaftsanerkennung verknüpft sein. Die Erklärung der gemeinsamen Sorge von unverheirateten Eltern sei üblich, niedrigschwellig und weit verbreitet.
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Gleichwertigkeit aller Betreuungsmodelle
Der Gesetzgeber müsse die Gleichwertigkeit aller Betreuungsmodelle sowohl im Familienrecht des BGB als auch bei der Regelung der Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung im SGB VIII verdeutlichen, fordern die Autoren. Sie setzen sich an dieser Stelle auch für eine ergebnisoffene Beratung ein, die Eltern auch bei rechtlichen und finanziellen Folgen von Sorge- und Betreuungsvereinbarungen weiterhelfen kann.
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Kein Leitbild Wechselmodell
Entschieden lehnen es die Verbände zudem ab, ein Leitbild Wechselmodell sozusagen „durch die Hintertür“ einzuführen.
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Anforderungen an ein künftiges Unterhaltsrecht
Wie die Verbände ausführen, sollte das Unterhaltsrecht künftig so gestaltet sein,
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dass die Schwelle für den Beginn eines asymmetrischen Wechselmodells neben dem zeitlichen Kriterium die Verantwortungsübernahme berücksichtigt und eine ausreichende Entlastung im Alltag abbildet; diesen Anforderungen werde etwa die derzeit vorgeschlagene Schwelle von 29 % Mitbetreuung inklusive der Ferien nicht gerecht;
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dass das Existenzminimum des Kindes in beiden Haushalten in keinem Fall unterschritten werden kann;
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dass wechselbedingte Mehrkosten berücksichtigt werden;
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dass Übergangsfristen eingeführt werden, wenn durch den Wechsel in ein anderes Betreuungsmodell neue Erwerbsobliegenheiten entstehen.
Alleinerziehende, die bereits jetzt besonders häufig von Armut bedroht oder betroffen seien, dürften finanziell nicht noch weiter unter Druck geraten, heben die Verbände hervor.
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Kindeswohl als oberster Maßstab
Wie die Verbände in ihrem Appell abschließend betonen, sollten die „Stimme der Kinder“ und das Kindeswohl künftig in stärkerem Maße berücksichtigt werden. Oberster Maßstab müsse das Kindeswohl sein. Im Zweifel müssten die Interessen der Erwachsenen dahinter zurücktreten.