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Anwaltsmagazin

Neuregelungen im Juli

Zu Beginn des Monats ist wieder eine Reihe von Neuregelungen in Kraft getreten. Diese betreffen vorwiegend die Bereiche Arbeit und Soziales, daneben auch den Straßenverkehr. Neuerungen gibt es auch im Namensrecht und im Umweltrecht. Die wichtigsten Änderungen sind nachstehend kurz skizziert.

  • Fachkräftegewinnung aus dem Ausland

    Möchten Arbeitgeber Fachkräfte aus Drittstaaten anstellen, können sie die erforderliche Arbeitsmarktzulassung bereits beantragen, wenn sich die künftige Arbeitskraft noch in ihrer Heimat aufhält. Seit dem 1. Juli erhalten Arbeitgeber sowie die künftigen Arbeitnehmer die vorläufige Arbeitsmarktzulassung – die sog. Vorabzustimmung – durch die Bundesagentur für Arbeit in digitaler Form. Der digitale Datenaustausch zwischen den Behörden soll die Visumsvergabe und somit die Einreise der Fachkräfte beschleunigen.

  • Rentenanpassung

    Zum 1. Juli steigen die Renten um 4,57 % und damit stärker als die Inflationsrate von derzeit 2,8 %. Erstmals steigen die Renten in den alten und neuen Ländern gleichermaßen.

  • Zuschlag zur Erwerbsminderungsrente

    Mit Beginn des Monats erhalten rund drei Millionen Menschen einen Zuschlag auf ihre Erwerbsminderungsrente. Betroffen sind alle, deren Erwerbsminderungsrente zwischen 2001 und 2018 begonnen hat. Ein Antrag zur Auszahlung des Zuschlags ist nicht nötig. Die Deutsche Rentenversicherung prüft, wer berechtigt ist, den Zuschlag zu erhalten.

  • Krebsvorsorge

    Das Mammographie-Screening zur Früherkennung von Brustkrebs ist zum 1. Juli ausgeweitet worden: Bisher konnten nur Frauen zwischen 50 und 69 Jahren alle zwei Jahre teilnehmen. Ab sofort ist eine Teilnahme bis zum Alter von 75 Jahren möglich. Für die Lungenkrebs-Früherkennung gilt: Raucherinnen und Raucher im Alter von 50 bis einschließlich 75 Jahren können sich ab sofort einer Niedrigdosis-Computertomographie unterziehen. Bislang waren derartige Untersuchungen an Gesunden, die keine Krankheitssymptome aufweisen und bei denen kein konkreter Krankheitsverdacht besteht, wegen der strahlenbedingten Risiken verboten. Mittlerweile ist aber durch Studien belegt, dass der Nutzen der Früherkennungsuntersuchung mit moderner Niedrigdosis-Diagnostik für bestimmte Personengruppen die strahlenbedingten Risiken überwiegt.

  • Pfändungsfreigrenzen steigen

    Aufgrund der neuen Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2024 beträgt der unpfändbare Grundbetrag jetzt 1.499,99 € pro Monat (bisher 1.409,99 €). Wer Unterhalt zahlen muss, erhält einen höheren Freibetrag. Bei einem Kind liegt dieser bei 2.059,99 €, bei zwei oder mehr Kindern entsprechend höher. Auch beim Pfändungsschutzkonto wird der Grundfreibetrag erhöht: von 1.410 € auf 1.500 €.

  • Basiszinssatz sinkt

    Der Basiszinssatz ist zum 1. Juli auf 3,37 % gesunken (zuvor: 3,62 %). Der Basiszinssatz wird halbjährlich von der Deutschen Bundesbank neu berechnet und im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Er dient u.a. als Grundlage für die Berechnung von Verzugszinsen gem. § 288 Abs. 1 S. 2 BGB.

  • Reform des Namensrechts

    Inkraftgetreten ist auch das Gesetz zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts. Kernstück der Reform ist die Einführung echter Doppelnamen für Ehepaare und Kinder, daneben wird die Namensänderung für Stiefkinder und Scheidungskinder erleichtert. Als weitere Neuerung sieht das Gesetz vor, dass künftig jede volljährige Person ihren Geburtsnamen einmalig durch Erklärung gegenüber dem Standesamt neu bestimmen kann, ohne dass ein familienrechtliches Ereignis wie Eheschließung oder Scheidung hinzutreten muss.

  • Cannabis-Anbau durch Anbauvereinigungen

    Seit dem 1. Juli darf Cannabis nicht mehr nur privat, sondern auch in Vereinigungen angebaut werden. Als Voraussetzungen dafür gelten: Die Vereinigungen benötigen eine behördliche Erlaubnis und das Cannabis darf ausschließlich an Mitglieder für den Eigenkonsum abgegeben werden; Mitglieder in einer Anbauvereinigung dürfen nur Erwachsene sein und innerhalb der Vereinigung darf kein Cannabis konsumiert werden.

  • Mautpflicht für kleinere Transporter

    Für Lkw ab 7,5 t gibt es bereits seit 2005 eine Mautpflicht für die Benutzung von Autobahnen und Bundesstraßen. Diese wird nun auf Transporterfahrzeuge ab 3,5 t ausgedehnt. Ausgenommen davon sind Handwerkerfahrzeuge.

  • Blackbox für Kfz-Neuzulassungen

    Aufgrund der EU-Verordnung 2019/2144 über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen müssen Autos und leichte Nutzfahrzeuge, die ab dem 7. Juli neu zugelassen werden, mit einem Datenspeicher ausgerüstet sein. Dieser erfasst, ähnlich einer Blackbox bei Flugzeugen, anonymisierte Fahrdaten, die bei einem Unfall zur Aufklärung herangezogen werden können.

  • Getränke-Verschlusskappen

    Aufgrund der EU-Richtlinie 2019/904 über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt (sog. Einwegkunststoffrichtlinie) dürfen seit dem 3. Juli Einweggetränkebehälter aus Kunststoff nur noch in Verkehr gebracht werden, wenn ihre Kunststoffverschlüsse und -deckel fest mit den Behältern verbunden bleiben. Bereits seit 2021 verbietet die Richtlinie das Inverkehrbringen bestimmter Einwegkunststoffprodukte; dazu zählen etwa Wattestäbchen, Besteck, Teller, Trinkhalme, Rührstäbchen sowie To-Go-Lebensmittelverpackungen.

[Quellen: Bundesregierung/Bundesbank]

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