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Max-Planck-Institut soll Sicherheitsgesetze überprüfen

Das Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht soll noch im Laufe dieses Jahres die Sicherheitsgesetze in Deutschland evaluieren. Den Auftrag dazu haben das Bundesinnen- und das Bundesjustizministerium kürzlich erteilt, wie die beiden Ministerien im Januar bekanntgaben. Das Ergebnis der Untersuchung soll eine „Überwachungsgesamtrechnung“ sein, welche die bestehenden Befugnisse auf ihre tatsächlichen und rechtlichen Auswirkungen und auf ihre Effektivität hin untersucht.

Das Projekt war bereits im Koalitionsvertrag der „Ampel“-Parteien vereinbart worden. Die Überwachungsgesamtrechnung soll ein wichtiger Baustein der von den Regierungsparteien vereinbarten Trendumkehr hin zu einer grundrechtsorientierten und evidenzbasierten Innen- und Rechtspolitik sein. In einem freiheitlichen Rechtsstaat sei nicht nur die Verhältnismäßigkeit der einzelnen Überwachungsbefugnisse entscheidend; auch in der Gesamtheit dürfe es kein Übermaß an Überwachung geben, heißt es dazu in der Begründung. Dabei spielt auch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine Rolle: Die Verfassungsrichter hatten in der Vergangenheit den Gesetzgeber mehrfach angemahnt, dass die sorgfältige Analyse bereits vorhandener Datenerhebungen und ihres Zusammenwirkens von wesentlicher Bedeutung für den Rechtsstaat ist. Der Gesetzgeber müsse bei der Erwägung neuer Befugnisse auch die Gesamtheit der schon vorhandenen Datensammlungen im Blick behalten und nötigenfalls Zurückhaltung walten lassen.

Die sog. Überwachungsgesamtrechnung soll erstmals in einer Gesamtschau die bestehenden Eingriffsbefugnisse umfassend untersuchen und wird damit zu einem wichtigen Hilfsmittel bei der künftigen Gesetzgebung im Sicherheitsbereich sein. Zugleich können die vom Max-Planck-Institut vorgelegten Ergebnisse auch von anderen Stellen verwendet werden, etwa von der Freiheitskommission, deren Errichtung ebenfalls im Koalitionsvertrag vorgesehen ist.

Ein erster Zwischenbericht soll bereits in einem halben Jahr vorgelegt werden. Die finale „Überwachungsgesamtrechnung“ soll nach einer Bearbeitungszeit von einem Jahr abgeschlossen sein. Anschließend soll die bereits erwähnte unabhängige Freiheitskommission etabliert werden. Diese hat vor allem die Aufgabe, den Gesetzgeber zu beraten, wenn es um die Frage geht, ob neue Eingriffsbefugnisse wirklich notwendig sind.

[Quelle: BMI]

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