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Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung ab 1.1.2023 digital

Die Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e.V. (ABV) teilt mit, dass Anträge auf Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung ab dem 1.1.2023 bei der Deutschen Rentenversicherung Bund zwingend elektronisch gestellt werden müssen. Die bisherigen Papieranträge würden dann nicht mehr akzeptiert. Wichtig ist diese Änderung für alle in einer Anwaltskanzlei angestellte Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie alle Syndizi, die noch in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind.

Erfüllen sie nämlich die Voraussetzungen des § 6’Abs. 1 S. 1 SGB VI, können sie sich von der grundsätzlichen Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen; für jeden Tätigkeitswechsel ist ein neuer Befreiungsantrag erforderlich. Bislang konnte der Befreiungsantrag sowohl in Papierform als auch online gestellt werden. Ab Beginn des kommenden Jahres ist die Antragstellung zwingend nur noch online möglich.

Hintergrund für die Umstellung auf ein elektronisches Befreiungsantragsverfahren ist der Wille des Bundesgesetzgebers, mittelfristig alle Verfahren im Bereich der sozialen Sicherung vollständig elektronisch abzubilden. Man erhofft sich davon u.a. eine spürbare Beschleunigung des Verfahrens. Die entsprechenden elektronischen Antragsformulare seien auf den Webseiten bzw. den Mitgliederportalen (soweit vorhanden) der einzelnen Versorgungswerke zu finden, heißt es in der Information der ABV.

Noch offen ist derzeit, wer den Arbeitgeber über die Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung informieren muss. In der Diskussion sind zurzeit sowohl die DRV Bund als auch das betroffene berufsständische Versorgungswerk; bis dies in Berlin geklärt ist, wird empfohlen, dass der Antragsteller seinen Arbeitgeber über einen etwaigen positiven Bescheid zu seinem Befreiungsantrag unterrichtet.

[Quelle: ABV]

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