EU plant Mindeststandards zur U-Haft
Bereits im Jahr 2016 hatte die EU-Kommission eine vergleichende Studie zur Untersuchungshaft in den EU-Ländern durchgeführt. Dabei wurde deutlich, dass die einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedliche U-Haft-Gesetze besitzen, die in der Praxis zu „diversen Problemen“ führen. Insbesondere im Blick hat die EU-Kommission dabei auch die Kritik an defizitären Haftbedingungen in verschiedenen Mitgliedstaaten, die teilweise unter dem Standard der Menschenrechtskonvention (EMRK) liegen sollen.
Mitte März hat sie nun eine Initiative gestartet, um eine Empfehlung in dieser Sache vorzubereiten. Mit einer sog. Sondierung werden derzeit u.a. Richter/Richterinnen, Staatsanwälte/Staatsanwältinnen und Verteidiger/Verteidigerinnen in der gesamten Gemeinschaft befragt, um die „Aspekte der bestehenden internationalen Standards“ zu ermitteln, mit deren Hilfe mehr Konvergenz zwischen den EU-Ländern zwecks einer besseren justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen in der EU geschaffen werden soll. Damit soll letztlich eine Angleichung der Haftbedingungen in den Mitgliedstaaten erreicht werden, um den Grundrechtsschutz der Häftlinge zu verbessern. Ferner möchte die Kommission erreichen, dass die Untersuchungshaft – entgegen der Praxis in vielen Mitgliedstaaten – künftig nur noch als ultima ratio verhängt wird. Eine Auswertung der Ergebnisse und die Veröffentlichung der Empfehlung soll im 4. Quartal dieses Jahres erfolgen.
[Quelle: EU-Kommission]