Anfang März hatte die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) eine Umfrage unter Kolleginnen und Kollegen durchgeführt, um zu eruieren, wie viele von ihnen konkret durch die bankseitigen Kündigungen von anwaltlichen Sammelanderkonten betroffen sind (vgl. dazu bereits ZAP Anwaltsmagazin 5/2022, S. 211). Das Ergebnis: Von rund 9.600 an der Erhebung teilnehmenden Anwältinnen/Anwälte sind bisher bereits mehr als ein Fünftel von Kündigungen betroffen. Das bestätigt die Befürchtungen der BRAK, dass es sich bei dem Vorgang um ein – wie die Kammer formulierte – „systemisches Problem großen Ausmaßes“ handelt.
Wie die BRAK weiter mitteilte, erhielten knapp 21 % der teilnehmenden Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte eine Kündigung für ein Sammelanderkonto und 2,4 % für ihre Einzelanderkonten. In über 72 % aller Fälle wurde als Begründung das Geldwäschegesetz, in knapp 56 % die Auslegungshinweise der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) als Kündigungsgrund genannt. Über 26 % der Banken gaben (zusätzlich) an, durch die Kündigung Aufwand und/oder Kosten reduzieren zu wollen. Fast 86 % aller fraglichen Kündigungen waren erst im laufenden Jahr ausgesprochen worden.
Rechtsanwältin Ulrike