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Geteiltes Echo auf geplante Änderungen im Postgesetz

Geteiltes Echo auf geplante Änderungen im Postgesetz

Ein Gesetzentwurf des Bundesrats zur Erschwerung des Handels mit inkriminierten Gütern – etwa mit Drogen – per Brief oder Paket (vgl. dazu bereits Anwaltsmagazin ZAP 17/2020, S. 885) war Anfang Februar Gegenstand einer Expertenanhörung im Wirtschaftsausschuss des Bundestags. Die geladenen Fachleute befürworteten das Vorhaben zwar überwiegend, grundsätzliche Kritik entzündete sich aber an einem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen, der auf eine nachträgliche Legitimierung der vom Bundesverwaltungsgericht im vergangenen Jahr „kassierten“ Briefportoregulierung hinauslaufen könnte.

Walther Otremba vom Bundesverband Briefdienste brachte diesen Verdacht so auf den Punkt: Absicht des Vorhabens der Koalitionsfraktionen sei die nachträgliche Legitimierung einer Änderung der Post-Entgeltregulierungsverordnung, die das Bundesverwaltungsgericht mit seiner Entscheidung vom Mai 2020 als rechtswidrig erkannt habe. Durch die Übernahme der Verordnung in das Postgesetz solle das Ziel, den Preiserhöhungsspielraum der Deutschen Post zu erweitern, erreicht werden. Ansonsten begrüßte er, dass Parlament und Regierung nun einen ersten Schritt zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Wettbewerb im Briefmarkt gehen wollten. Gleichwohl bleibe eine umfassende Reform des Postgesetzes dringend erforderlich.

Marten Bosselmann vom Bundesverband Paket und Expresslogistik kritisierte, dass die „rechtswidrige Genehmigungspraxis der Bundesnetzagentur“, die die letzten Briefportoerhöhungen ermöglicht habe, nun legalisiert werden solle. Die Deutsche Post könne danach weiterhin – nun sogar gesetzlich vorgesehen – ihre Kosten im Paketmarkt über Briefporti refinanzieren. Die vorgeschlagene Änderung des Postgesetzes biete in keinem Punkt eine Verbesserung der Lage der Wettbewerber der Deutschen Post im Paketmarkt.

Demgegenüber meinte Peter Franke von der Bundesnetzagentur, die geplanten Maßnahmen seien als wettbewerbs- und verbraucherfreundlich zu bewerten. Das Vorhaben vermeide Verwerfungen hinsichtlich des Preisgefüges auf den Postmärkten. Zudem würden erste Impulse für eine Stärkung des Wettbewerbs gesetzt. Nicht zuletzt würden auch die Verbraucherrechte geschärft. Die vorgesehene verbindliche Teilnahme an Schlichtungsverfahren und die Stärkung der Empfängerrechte seien Verbesserungen, die auch dem Online-Handel insgesamt zugutekommen würden. Er glaube, dass die berechtigten Erwartungen an Schlichtungsverfahren erfüllt werden können.

Auch der Vertreter der Gewerkschaft ver.di, Uwe Köpke, strich heraus, dass mit dem Gesetzentwurf samt dem Änderungsantrag die Interessen der Absender und Empfänger von Postsendungen eben durch dieses verpflichtende Schlichtungsverfahren weiter gestärkt werden sollen. Die vorgesehene neue Regelung gegen missbräuchliche Beeinträchtigung von Unternehmen zur Erzielung einer angemessenen Gewinnmarge dürfe nicht eine Vernichtung tariflich geschützter Arbeitsbedingungen begünstigen.

[Quelle: Bundestag]

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