Gerichtsvollzieher sollen besser vor Gewalt geschützt werden. Die Bundesregierung hat aus diesem Grund kürzlich den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes von Gerichtsvollziehern vor Gewalt sowie zur Änderung weiterer zwangsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften (Gerichtsvollzieherschutzgesetz – GvSchuG) vorgelegt (vgl. BT-Drucks 19/27636). Hintergrund ist der Begründung zufolge u.a., dass Gerichtsvollzieher in der Vergangenheit bei der Durchführung von Vollstreckungshandlungen wiederholt von Schuldnern oder von dritten Personen körperlich angegriffen und erheblich – zum Teil sogar tödlich – verletzt wurden. Dabei habe sich gezeigt, dass zwar in vielen Fällen im Vorfeld der Vollstreckungshandlung polizeiliche Erkenntnisse über eine bestehende Gefahr vorgelegen haben, die Gerichtsvollzieher hierüber jedoch nicht informiert waren.
Mit dem Gesetz soll eine rechtliche Grundlage geschaffen werden, die es Gerichtsvollziehern ermöglicht, bei der Polizei Auskunft darüber einzuholen, ob nach polizeilicher Einschätzung eine Gefahr für Leib oder Leben des Gerichtsvollziehers oder einer weiteren an der Vollstreckungshandlung beteiligten Person besteht. Gegebenenfalls sollen sie um Unterstützung durch die polizeilichen Vollzugsorgane nachsuchen können. Zudem soll eine Grundlage dafür geschaffen werden, die es Gerichtsvollziehern ermöglicht, auch ohne vorheriges Auskunftsersuchen um Unterstützung durch die polizeilichen Vollzugsorgane nachzusuchen.
[Quelle: Bundestag]
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