Der Basiszinssatz beträgt auch im 1. Halbjahr 2021 unverändert -0,88 %. Auf diesem Wert verharrt er bereits seit 2016. Negativ ist der Basiszinssatz sogar schon seit 2013. Über null Prozent lag er zuletzt im 2. Halbjahr 2012 (+ 0,12 %). Der Basiszinssatz wird zum 1. Januar und 1. Juli eines jeden Jahres festgelegt und gem. § 247 Abs. 2 BGB durch die Deutsche Bundesbank im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Bedeutung hat er etwa für die Berechnung von Verzugszinsen nach § 288 BGB und für die Verzinsung im Rahmen der Kostenfestsetzung nach § 104 Abs. 1 ZPO sowie auch für die Notarkosten (§ 88 GNotKG).
[Quelle: Bundesbank]
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