Eine 84-Jährige wollte beim Teleshopping mehrere Schmuckstücke kaufen und diese in Raten bezahlen. Es folgte aber der Hinweis, dass sie die Altersgrenze für eine Kreditvergabe erreicht habe. Die Frau sah sich hinsichtlich des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes benachteiligt und klagte auf Zahlung eines Schmerzensgeldes.
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Gebührenrecht - Frage des Monats: Welche Parteikosten kann ich für meinen Mandanten geltend machen?
Anwaltspraxis Wissen_ ReNoSmart 23. Januar 2023 14:25
beA: Ihre Fragen - unsere Antworten #11
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