Eine 84-Jährige wollte beim Teleshopping mehrere Schmuckstücke kaufen und diese in Raten bezahlen. Es folgte aber der Hinweis, dass sie die Altersgrenze für eine Kreditvergabe erreicht habe. Die Frau sah sich hinsichtlich des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes benachteiligt und klagte auf Zahlung eines Schmerzensgeldes.
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