Der Zweck heiligt die Mittel heißt es so schön. Das dachte sich wohl auch ein Autofahrer, der dringend auf die Toilette musste. Um diese zu erreichen, überschritt er die vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung innerorts um ganze 52 km/h. Dafür erhielt er ein Fahrverbot von zwei Monaten und ein Bußgeld in Höhe von 280 Euro. Das wollte der Raser jedoch nicht akzeptieren und wandte sich gegen den Bußgeldbescheid. Als Begründung gab er an, er habe aufgrund der Notdurft und der damit verbundenen Magenschmerzen überhaupt nicht bemerkt wie schnell er unterwegs gewesen sei.
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