Rechtsanwalt A erhebt für seinen Mandanten K gegen den Beklagten B Zahlungsklage über 10.000,00 EUR. Fast zur selben Zeit hat B – vertreten durch seinen Prozessbevollmächtigten – vor demselben Gericht seinerseits Zahlungsklage gegen K über 8.000,00 EUR erhoben. In beiden Verfahren wird an verschiedenen Tagen streitig zur Sache verhandelt. Nach dem letzten Verhandlungstermin verbindet das Gericht durch Beschluss beide Verfahren.