Ein Paar buchte eine Reise nach Ecuador. Ziel des Urlaubs war ein Rundtrip durchs Land, bei dem die Urlauber Natur und Landschaft erkunden wollten. Am Urlaubsort angekommen, stellte das Paar jedoch fest, dass aufgrund des Wetters viele ihrer geplanten Aktivitäten stark beeinträchtigt waren. So verwehrte ihnen der Nebel den Blick auf einen Kratersee, die Tierwelt des Amazonas war aufgrund von Starkregen nicht zu sehen und eine Fahrt durch die Westkordilleren war ebenfalls von Regen und Nebel überschattet.
Da ihr Reiseerlebnis derart beeinträchtigt war, verlangte das Urlauberpaar vom Reiseveranstalter eine Kostenerstattung von 6.000 €, welches einem Drittel der Gesamtkosten entsprach. Ob sie damit Erfolg hatten?