Ein Mann, der hauptberuflich als Krankenpfleger in der Anästhesie eines Krankenhauses beschäftigt war, hatte es sich zum Ziel gesetzt, nebenberuflich als Bestatter zu arbeiten. Hier hat der Arbeitgeber jedoch auch noch ein Wörtchen mitzureden, ob sich die haupt- und nebenberuflichen Tätigkeiten vereinbaren lassen.