Drei Jahre nach Abschluss des Mietvertrages spricht der Vermieter eine Eigenbedarfskündigung gegenüber seinem Mieter aus. Er begründet seinen Wunsch auf Eigennutzung damit, dass er unter chronischem Schnarchen leide. Aufgrund dieser nächtlichen Lärmbelästigung könne seine Ehefrau nicht mehr das Bett mit ihm teilen und schlafe daher im Wohnzimmer auf dem Sofa. Die Ehefrau leide unter erheblichem Schlafmangel, was bereits zu gesundheitlichen Problemen geführt habe. Die Lösung des Problems wäre ein separates Schlafzimmer für die geplagte Ehefrau. Der Eigentümer möchte daher mit seiner Familie in die vermietete Eigentumswohnung ziehen, die über ein weiteres Zimmer verfügt.
Da der Mieter nicht freiwillig ausgezogen ist, erhob der Eigentümer Klage auf Räumung und Herausgabe der Wohnung.
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